Drucksache - 0903/III  

 
 
Betreff: Durchführung des Bürgerentscheides "gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin Mitte"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.08.2008

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                           . August  2008 

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                                       Tel.: 42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                           0903 / III

_______________________________________________________________________

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über die Durchführung des Bürgerentscheides „gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin Mitte“.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das   Bezirksamt  hat   in   seiner  Sitzung   am  5. August 2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

I.

Der Abstimmungstermin zur Durchführung des Bürgerentscheides „gegen die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Rosenthaler Vorstadt, Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel und Hauptbahnhof aufgrund der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin und für die Aufhebung dieser Beschlüsse“ wird auf

 

Sonntag, den 28. September 2008

 

festgesetzt.

 

 

II.

Die Anzahl der Abstimmungsbezirke wird auf 71 festgelegt.

 

 

III.

Der Beginn der Briefabstimmung wird zum 27. August 2008 angestrebt. Die Beantragung der Abstimmungsunterlagen soll in den Standorten des Bürgeramtes ermöglicht werden.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Bezirksamtes am 3. Juni 2008 über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens hatte die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BezVG zwei Monate Frist, das Bürgerbegehren unverändert zu übernehmen oder sich mit den Vertrauenspersonen des Begehrens über eine modifizierte Annahme zu verständigen.

Da innerhalb dieser Frist keine Einigung zustande kam, ist ein Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach dem 3. Juni 2008 durchzuführen. Der Termin ist auf einen Sonntag oder einen Feiertag festzulegen.

 

Geeigneter Termin zur Durchführung dieses Bürgerentscheids ist somit Sonntag, der 28. September 2008.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§§ 45 und 46 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

- durch die Vorlage unmittelbar - keine

- für die Durchführung eines Bürgerentscheides werden voraussichtliche Kosten in Höhe von 250.000 € geschätzt.              

 

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

durch die Vorlage unmittelbar – keine.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe i.V.

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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