Drucksache - 0898/III  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf II-180 gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.08.2008
Anlage 1 - Auswertung öffentliche Beteiligung
Anlage 2 - Auswertung Behördenbeteiligung
Anlage 3 - Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                              0898 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf II-180 gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ___________________ beschlossen:

 

I.           Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf II-180 für die Grundstücke Rostocker Str. 32 – 32B, die südwestlich angrenzende Fläche, Flurstück 20/1, sowie das Grundstück Berlichingenstr. 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit hat zu keiner Änderung geführt.

 

II.         Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf II-180 hat zu keiner Änderung geführt.

 

III.        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs II-180 wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I bis III:

 

siehe Ergebnis der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:      Keine

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:                     Keine

 

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen:                   Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

                   Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 
 

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