Drucksache - 0753/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .
September 2009 Abt. Bildung und Kultur (: 9018-33500 Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr.
0753/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Projekt „TanzMitte“ als
Modellprojekt musischer Bildung Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0753/III) „Das
Bezirksamt wird ersucht, intensiv dafür Sorge zu tragen, dass die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sich eingehend mit
musischem Unterricht angesichts veränderter Rahmenbedingungen im sich
entwickelnden Ganztagsschulbetrieb auseinandersetzt und neue Wege der musischen
Erziehung für Kinder in Berlin ermöglicht. Gerade
im Bezirk Mitte, wo in einigen Stadtteilen die Sozialisationsbedingungen von
Kindern und Jugendlichen besonders schwierig sind, hat der Bezirk in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
in den letzten Jahren eine Reihe von Schulen zu Ganztagsschulen entwickelt, die
eine Verbesserung der Bildungssituation und der Stabilität bei der
ganzheitlichen Entwicklung der Kinder zum Ziel haben. Die
Notwendigkeit und positiven Effekte einer musischen Bildung, die sowohl emotionale
als auch motorische Fähigkeiten entwickelt, Kindern neue Ausdrucks- und
Reflektionsmöglichkeiten eröffnet, ihr Selbstbewusstsein wie Selbstvertrauen
stärkt sowie nachweislich die Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft
verbessert, stehen außer Frage. Diese Effekte können gerade im spezifischen
Kontext von Ganztagsschulen einen großen Teil der durch diese Schulform
beabsichtigen Verbesserungen herbeiführen helfen. Zu
diesem Zweck hat der Bezirk ein Modellprojekt initiiert und erfolgreich
durchgeführt, dessen unübersehbare Erkenntnis jedoch auch darin besteht, dass
ergänzende musische Angebote im Schulbetrieb nur dann funktionieren, wenn
Entgeltfreiheit hergestellt werden kann. Derzeit
versucht die Musikschule Fanny Hensel des Bezirks Mitte, im Projekt „TanzMitte“
einen erneuten konkreten Anlauf zu unternehmen, um in einer Kooperation auf
Landesebene die musische Bildung im Ganztagsschulablauf zu verbessern. Für eine
Fortführung des Projektes konnten bisher Sponsoren gewonnen werden. Eine
Modellrechnung im o.g. Projektbezug kommt zu folgender Kalkulation: Bei
einem Mindestangebot für eine dreizügige Schule (ein Jahrgang) und eine
Schwerpunktschule (2 Jahrgänge und Schulanfangsphase) ergibt sich ein
Kostenaufwand von rund 44.000 Euro bzw. ein Durchschnittsatz von 4.000 Euro pro
teilnehmender Klasse (jeweilige aktuelle Teilnehmerzahl) im Jahr, d.h. für
4.000 € könnte eine ganze Schulklasse ein Schuljahr lang unentgeltlich an „Tanz
Mitte“ teilnehmen. Da
die Overheadkosten bei größerem Output nicht linear mitsteigen (z.B.
gleichbleibender Betrag für künstlerische
Leitung, Öffentlichkeitsarbeit etc.), würden die Kosten pro Klasse bei
größerer Beteiligung noch sinken. Die
Senatsverwaltung wird aufgefordert, das Projekt „TanzMitte“ als ein
Modellprojekt zur Entwicklung neuer Formen musischer Bildung in Berlin zu
fördern und zu unterstützen sowie zu finanzieren.“ Das
Bezirksamt hat am 08 .09.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Grundlage
für die Entwicklung des Projekts TanzMitte war die in 2004 vorgelegte
Rahmenkooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Berliner
Musikschulen, die nach Einrichtung der Ganztagsschulen die Kooperation zwischen
den Grundschulen und den bezirklichen Musikschulen befördern und
systematisieren sollte. Vom Berliner Senat wurde jedoch für die erwarteten
Kooperationen zwischen Einzelschule und Musikschule, die zusätzlich zum
bisherigen Musikschulangebot entwickelt werden sollten, die Bedingung
formuliert, dieses Zusatzangebot haushaltsneutral zu finanzieren. Das heißt,
dass die zusätzlichen Honorarmittelbedarfe für die Musikschullehrer durch die
Entgelte der Teilnehmer gedeckt werden sollten. In der Realität stellte sich
jedoch heraus, dass gerade in den benachteiligten Quartieren viele Eltern nicht
in der Lage sind, den Beitrag von 6,40 € pro Kind und Monat aufzubringen. Es
wurden daher frühzeitig Forderungen nach einer finanziellen Unterstützung durch
das Land Berlin laut, dieses Angebot für Eltern, deren Kinder von der
Lernmittelzuzahlung befreit sind, entgeltfrei zu stellen, um gerade diesen
Kindern den dringend notwendigen Zugang zu kultureller Bildung zu ermöglichen.
In den drei Modelljahren der Rahmenkooperationsvereinbarung konnte eine nachhaltige
Finanzierung jedoch nicht hergestellt werden, so dass die
Landesarbeitsgemeinschaft der Musikschulleiterinnen und -leiter Berlins das
Modell in ihrem Beschluss vom 26.06.2008 unter den gegebenen Bedingungen als
nicht aufrechtzuerhalten beschrieben und Forderungen nach konzeptioneller und
finanzieller Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung wiederholt hat (siehe Anlage). In
diesem Kontext wurde der BVV-Beschluss gefasst. Das Bezirksamt verfolgte in
Umsetzung zunächst die Strategie, kurzfristig neue Förderquellen für die
Sicherung der bestehenden sowie die Anschubphase zusätzlicher Kooperationen zu
akquirieren. Die
Hoffnung, beim in dieser Zeit neu eingerichteten Fond Kulturelle Bildung
Projektmittel zu erhalten, haben sich jedoch zerschlagen. Eine konzertierte
Aktion mehrerer Musikschul- und Grundschulpartner – koordiniert und gebündelt
in der Regie des Landesmusikrates – mit richtungsweisenden Ansätzen z.B. zum
Tandemunterricht Musikschullehrkraft / Grundschullehrer wurde nicht
berücksichtigt. Der Hinderungsgrund bestand im Wesentlichen darin, dass es sich
bei Musikschulen und Schulen jeweils um Bildungseinrichtungen handele und das
Konzept des Fonds Kulturelle Bildung die Zusammenarbeit einer Bildungs- und
einer Kultureinrichtung (bzw. einzelner Kunstschaffender) voraussetze. Ein
nächster Ansatz wurde mit einem gemeinsamen Projekt von Musikschulen,
Lions-Club und Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter
Beantragung von Mitteln aus der Lottostiftung gewählt. Hier ergab eine
sondierende Beratung mit Mitgliedern des Kuratoriums, dass ein Projektansatz,
der die Kooperation zwischen Musikschule und Schule in den Focus rückt, eher
schlechte Zustimmungschancen habe, weil bereits ein großer Teil der Lottomittel
vor Ausschreibung anderer Projektideen regelmäßig dem Schulbereich zugeführt
wird und damit die Verantwortung für den Bildungsbereich bereits erfüllt sei.
Von einem konkreten Antrag wurde dann abgesehen. Über
das Thema „Gesundheitsförderung“ und sozialräumliche Konzepte ist es TanzMitte
seit Bestehen über erfolgreiche Einzelförderungen (allerdings immer
projektbezogen) gelungen, Drittmittel zu akquirieren und damit vielen Kindern
den Zugang zum Tanz zu eröffnen. In
einem zweiten Schritt wurde mittels eines Schreibens die Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Wunsch der BVV Mitte nach einer
dauerhaften Finanzierung aus Landesmitteln informiert (siehe Anlage). Die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat uns dazu in ihrem
Antwortschreiben mitgeteilt (siehe Anlage), dass zur Finanzierung dieser
Angebote die Schulen auf die Mittel aus der Personalkostenbudgetierung
zurückgreifen sollen und darüber hinaus keine Finanzierungsmöglichkeiten gesehen
werden. Das
Bezirksamt sieht in dieser Finanzierungsquelle jedoch keine dauerhafte und
verbindliche Möglichkeit, in den Grundschulen das Angebot TanzMitte zu
verankern. Die Höhe der real dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus der
Personalkostenbudgetierung sind verlässlich nicht zu kalkulieren. Außerdem
sollen aus dieser Quelle auch alle anderen Angebote der außerschulischen
Kooperationspartner aus den Bereichen Sport, Kunst, Musik und weiterer
Jugendangebote finanziert werden. Es wird erwartet, dass sich die bezirklichen
Grundschulen daher trotz aller auch von der bezirklichen Schulaufsicht
unterstützten Werbung unter diesen Bedingungen eher nur punktuell zur
Beteiligung am Projekt TanzMitte entschließen werden. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den
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