Drucksache - 0731/III  

 
 
Betreff: Statistik / Evaluation - JobCenter III
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschluss vom 21.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

27.08.2008

Abt. Soziales und Bürgerdienste

Tel.: 2009 42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                                                        

                                 Drucksache Nr.  0731/III

                                                                                                                                   

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

Statistik/ Evaluation – JobCenter III

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0731/III):

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Jobcenter Mitte dafür einzusetzen, dass die Vermittlung von Migrantinnen in eine Beschäftigung statistisch gesondert ausgewiesen wird, um Erkenntnisse zur Optimierung der Förderinstrumente und deren zielgerichtete Einsätze zu gewinnen.“

 

Das Bezirksamt hat am   02.09.2008  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die statistischen Erhebungen der Job Center/ ARGEN erfolgen bundesweit einheitlich nach entsprechenden Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit. Für die Tätigkeitsfelder der Job Center werden umfangreiche statistische Einzelfaktoren, u.a. der Faktor „Staatsangehörigkeit“,  erhoben und ausgewertet. Der Faktor „Migrationshintergrund“ gehört jedoch nicht dazu.

Entsprechende Erhebungen könnten dem zufolge nur aufwändig manuell erfasst und ggf. ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der übrigen Aufgaben der Mitarbeiter/innen des Job Centers Berlin Mitte nicht zu vertreten.

Unabhängig von dieser grundsätzlichen Aussage zu statistischen Erfassungen legt das Job Center Berlin Mitte bei allen Maßnahmen für seine Kund/innen Wert auf ein zielführendes Wirkungscontrolling.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

           

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

           

 

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                        Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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