Drucksache - 0569/III  

 
 
Betreff: Einschränkung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-180 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit. die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit geänderten Planinhalten, die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.12.2007
Anlage - Geltungsbereich alt
Anlage - Geltungsbereich neu

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr. 0569/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

die Einschränkung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-180 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit,

die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit geänderten Planinhalten,

die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des §13a des Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren,

die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden § 4 Abs.2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.12.2007 beschlossen:

 

I.           Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-180 für die Grundstücke Berlichingenstraße 19-23 sowie Rostocker Straße 32, 32A und 32B im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingeschränkt. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Rostocker Str. 32 – 32B, die westlich angrenzende Fläche, Flurstücke 20/1 und 20/3, sowie das Grundstück Berlichingenstr. 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

II.         Das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan II-180 wird mit geänderten Planinhalten weitergeführt.

 

III.        Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt auf der Grundlage des §13a BauGB als beschleunigtes Verfahren.

 

IV.      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-180 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I und II

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-180 für die Grundstücke Berlichingenstraße 19-23 sowie Rostocker Straße 32, 32A und 32B im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingeschränkt. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Rostocker Str. 32 – 32B, die westlich angrenzende Fläche, Flurstücke 20/1 und 20/3, sowie das Grundstück Berlichingenstr. 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes II-180 wurde am 19.4.1994 für die Grundstücke Berlichingenstraße 19-23 sowie Rostocker Straße 32, 32A und 32B vom Bezirksamt Tiergarten beschlossen. Durch das Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Grundlagen zur Sicherung eines neuen Kita-Standortes (Berlichingenstr. 19) mit den notwendigen Freiflächen, die Neuanlage einer Grünfläche mit einer Blockdurchwegung zur Rostocker Straße sowie die Sicherung des vorhandenen Spielplatzes, des Bolzplatzes, der Kita und die bauliche und freiflächenmäßige Erweiterung der Bücherei, des Gebäudes der Volkshochschule sowie die Anlage eines „Stadtplatzes“ an der Rostocker Straße geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgte in dem Zeitraum vom 2.5.19942.6.1994.

 

Die Grundstücke Rostocker Str. 32 – 32B, die westlich angrenzende Fläche, Flurstücke 20/1 und 20/3, sowie das Grundstück Berlichingenstr. 20 befinden sich im Besitz des Landes Berlin. Auf dem Grundstück Berlichingenstr. 20 wurde zwischenzeitlich ein öffentlicher Spielplatz hergerichtet. Die weiteren Nutzungen wie Kindertagesstätte mit angrenzendem Bolzplatz (Rostocker Str. 32A, Berlichingenstraße), Kinderspielplatz (Berlichingenstraße 20), Bücherei und Nachbarschaftszentrum (Rostocker Str. 32 / 32B) werden weiterhin ausgeübt und sind nachhaltig zu sichern.

 

Das ehemals für eine weitere Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück Berlichingenstr. 19 befindet sich in Privatbesitz. Inzwischen hat sich die Lage zu Angebot und Nachfrage an Kita-Plätzen im Gebiet entspannt. Die Sicherung einer zweiten Fläche als Gemeinbedarfsstandort Kindertagesstätte ist nicht mehr notwendig. Die Änderung der ehemaligen Sanierungsziele für dieses Grundstück wurden bereits am 3.5.2006 entsprechend vom Bezirksamt beschlossen.

 

Der Baunutzungsplan setzt für das Grundstück Berlichingenstr. 19 „Gemischtes Gebiet“ mit der Baustufe V/3 fest. Auf dem Grundstück lastet keinerlei Veränderungsdruck. Für das genannte Grundstück ist kein Planerfordernis vorhanden; der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend um dieses Grundstück eingeschränkt.

 

zu III

 

§13a BauGB ermöglicht die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Für den Bebauungsplan II-180 bedeut dies bei vorliegendem Verfahrensstand: von der frühzeitigen Behördenbeteiligung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht verzichtet, da eine frühzeitige Beteiligung der Nachbarn und interessierten Bürger bei der Planung als sinnvoll erachtet wird.

 

Der Bebauungsplan II-180 soll für den Geltungsbereich eine Kindertagesstätte, ein Nachbarschaftszentrum sowie einen öffentlichen Spielplatz festsetzen. Die zu Sichernden Nutzungen sind bereits hergestellt und werden über den Bebauungsplan nun langfristig gesichert. Die Sicherung dieser, in diesem innerstädtischen Gebiet dringend benötigten Gemeinbedarfs / Grünflächen ist das Kernstück des Bebauungsplanes. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine Planung, die der weiteren Innenstadtentwicklung dient.

 

Bei dem Bebauungsplan II-180 handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan. Die im Bebauungsplan zulässige Grundfläche beträgt insgesamt ca. 2000 m² und liegt somit weit unter der gem. §13a Abs. 1 BauGB festgelegten Obergrenze von 20000m².

 

 

 

Wie bereits dargestellt dient der Bebauungsplan der Festsetzung von einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“, einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Nachbarschaftszentrum“ und einem öffentlichen Spielplatz. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen begründet.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genann­ten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) liegen nicht vor.

 

Der Bebauungsplan II-180 wird künftig als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB fortgeführt.

 

 

zu IV.:               

 

Bestand

 

Im Block 16 zwischen Rostocker- und Berlichingenstraße bündeln sich heute verschiedenste Angebote der sozialen Infrastruktur.

 

Das ehemalige Kinder- und Jugendhaus in der Rostocker Straße 32 wurde im Jahr 2002 saniert und wird seit dem Oktober 2002 als Nachbarschaftshaus genutzt. Es konnten eine Vielzahl neuer sozialer Angebote dort untergebracht werden.

 

Die Räumlichkeiten der Kurt-Tucholsky-Bibliothek im benachbarten zweigeschossigen Bau – Rostocker Straße 32B – wurden in das Konzept Nachbarschaftshaus eingezogen und im Zuge dieser Umbaumaßnahmen verkleinert. Die Bibliotheksnutzung beschränkt sich seitdem auf das 1. OG, im Erdgeschoss befindet sich nun eine zentrale Anlaufstelle für den Kiez; der Nachbarschaftstreff, welcher nach Westen zum öffentlichen Spielplatz einen Terrassenausgang besitzt.

 

Eine Ergänzung dieses sozialen und kulturellen Zentrums stellt die ebenfalls zweigeschossige Kindertagesstätte in der Rostocker Straße 32A dar. Sie orientiert sich mit den Gruppenräumen zu ihrer Freifläche an der Berlichingenstraße 23. Mit mehreren Zugängen öffnet sich die Kita-Freifläche zum öffentlichen Spiel- und Bolzplatz auf den angrenzenden Grundstücken.

 

Eigentumsverhältnisse

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Flächen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

Planerfordernis / Begründung

 

Die Flächen befanden sich im ehemals förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Beusselstraße. Für dieses Gebiet wurde ein erhebliches Defizit im Bereich Grünflächenversorgung und Flächen für die soziale Infrastruktur nachgewiesen. Über die Festsetzungen der o.g. Gemeinbedarfsflächen und des öffentlichen Spielplatzes soll die dauerhafte und langfristige Sicherung der ehemaligen Sanierungsziele erfolgen.

 

Der Flächennutzungsplan Berlin stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes als Wohnbaufläche W1 (GFZ bis 2,0) dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind aus dem FNP Berlin entwickelbar.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2007 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

 

ca. 2000.- €

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlagen:                   ehemaliger Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs II-180

                   Bebauungsplanentwurf II-180

                  

 

 
 

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