Drucksache - 0556/III  

 
 
Betreff: Arbeitsfördermaßnahmen für Eva's Arche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 20.11.2007
2. Beschluss vom 23.11.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.09.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

27.08.2008

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(9922) 42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                                                                         

                                  Drucksache Nr. 0556/III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

Arbeitsfördermaßnahmen für Eva’s Arche

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0556/III):

„Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Geschäftsführung von Eva’s Arche alle Möglichkeiten des öffentlichen Beschäftigungssektors und/oder von Beschäftigungszuschuss-Maßnahmen zu prüfen, um bestimmte Leistungsangebote aus dem Programm von Eva’s Arche weiter anbieten zu können.“

 

Das Bezirksamt hat am     02.09.2008   beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zum Einsatz von Förderinstrumenten der Arbeitsmarkpolitik für das Projekt Eva’s Arche hat es sowohl Gespräche des Bezirksamtes mit dem Job Center Berlin Mitte als auch mit Eva’s Arche gegeben. Nachdem die genauen Förderkriterien für den Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) bekannt waren, wurde deutlich, dass mit den im Projekt Eva’s Arche vorhandenen Kapazitäten eine Umsetzung im Rahmen von ÖBS nicht realistisch ist. Die nach den gesetzlichen Vorgaben geforderten Kriterien -  Langzeitarbeitslosigkeit und mindestens 2 zusätzliche Vermittlungshemmnisse , sowie vor dem beabsichtigten ÖBS-Einsatz  eine Aktivisierungsphase von 6 Monaten mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt und infolge mit einer negativen Integrationsprognose im Hinblick auf den ersten Arbeitsmarkt  - sind mit den personellen Ressourcen von Eva’s Arche nicht umsetzbar.

Eva’s Arche wurde durch das Job Center Berlin Mitte eine weitere ABM-Maßnahme bewilligt.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

           

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

           

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                        Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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