Drucksache - 0492/III
(Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0492 / III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-49 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am ___________________beschlossen: I.
Der
Bebauungsplan 1-49 für das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B
im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist auf der Grundlage des Entwurfes vom
05.07.2007 aufzustellen. II.
Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-49 wird die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. III.
Durchführung
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
BauGB. IV.
Die
der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach §
15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-49
sind folgende städtebauliche Gründe: ·
Geltungsbereich Der Geltungsbereich (ca. 0,8 ha)
umfasst das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B, eine Teilfläche
der in Aussicht genommenen planfestgestellten Straße und eine kleine Teilfläche
der Siemensstraße. ·
Planungskonzept Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegt im westlichen Bereich des Blockes 902. Auf dem Grundstück
Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen
werden und das Grundstück soll, nach Fertigstellung der Planstraße, von der
neuen Straße aus erschlossen werden. Es ist weiterhin vorgesehen, aus
städtebaulichen Gründen den Einzelhandel und weitere im Gewerbegebiet
zulässige, bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, durch textliche
Festsetzungen auszuschließen. Durch ein Planfeststellungsverfahren
nach dem Berliner Straßengesetz soll der 2. Bauabschnitt der Planstraße
zwischen der Beusselstraße und der Wilhelmshavener Straße planungsrechtlich
gesichert werden. Z. Z. werden die Gutachten und die weiteren Unterlagen für
das zweite Planfeststellungsverfahren erstellt. Der erste Bauabschnitt zwischen
der Wilhelmshavener Straße und der Perleberger Straße wurde bereits
planfestgestellt, und demnächst ist der Baubeginn. Ca. 507 m2 des Grundstückes
Siemensstr. 50/Beusselstraße 44A, 44B erhält das Land Berlin für den Bau der
Planstraße. Entsprechende vertragliche Regelungen sind in Vorbereitung. ·
Aktueller
Anlass der Planaufstellung Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung dieses Bereiches erforderlich, da das Grundstück Siemensstraße
50/Beusselstraße 44A, 44B nicht mehr für Bahnzwecke planfestgestellt ist. Die
bisherige Eigentümerin (VIVICO) hat dieses Grundstück bereits veräußert. ·
Baurecht
und bestehende Bauleitpläne Das Grundstück
Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B wurde mit Bescheid vom 15.05.2007 nach
§ 23 AEG vom Eisenbahnbundesamt von Bahnbetriebszwecken freigestellt, und
Bauvorhaben wären jetzt nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei den Flächen der
Planstraße die außerhalb des Grundstückes Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A,
44B liegen, handelt es sich noch um planfestgestellte Bahnflächen. Westlich an den
vorgesehenen Planbereich grenzt der Bebauungsplan II-6 an, der am 09.11.1959
festgesetzt wurde. Er weist für den Kreuzungsbereich die Straßenverkehrsfläche
aus und trifft Ausweisungen für die gegenüberliegenden Grundstücke. Der Flächennutzungsplan sieht für das Gebiet Bahnflächen und
eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße vor. Das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes wurde bereits eingeleitet. Zukünftig sollen eine
Gewerbefläche und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt werden.
Die Bereichsentwicklungsplanung sieht bereits ein Gewerbegebiet und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße vor. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin,
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