Drucksache - 0492/III  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 1-49 im Bezirk Mitte Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeitsarbeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange gem. § 4 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.10.2007
2. Beschluss vom 19.10.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                     Drucksache Nr. 0492 / III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des Bebauungsplans 1-49 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ___________________beschlossen:

 

I.           Der Bebauungsplan 1-49 für das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist auf der Grundlage des Entwurfes vom 05.07.2007 aufzustellen.

 

II.         Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-49 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

III.        Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.

 

IV.      Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-49 sind folgende städtebauliche Gründe:

 

·         Geltungsbereich

Der Geltungsbereich (ca. 0,8 ha) umfasst das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B, eine Teilfläche der in Aussicht genommenen planfestgestellten Straße und eine kleine Teilfläche der Siemensstraße.

 

·         Planungskonzept

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im westlichen Bereich des Blockes 902. Auf dem Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden und das Grundstück soll, nach Fertigstellung der Planstraße, von der neuen Straße aus erschlossen werden. Es ist weiterhin vorgesehen, aus städtebaulichen Gründen den Einzelhandel und weitere im Gewerbegebiet zulässige, bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, durch textliche Festsetzungen auszuschließen.

 

Durch ein Planfeststellungsverfahren nach dem Berliner Straßengesetz soll der 2. Bauabschnitt der Planstraße zwischen der Beusselstraße und der Wilhelmshavener Straße planungsrechtlich gesichert werden. Z. Z. werden die Gutachten und die weiteren Unterlagen für das zweite Planfeststellungsverfahren erstellt. Der erste Bauabschnitt zwischen der Wilhelmshavener Straße und der Perleberger Straße wurde bereits planfestgestellt, und demnächst ist der Baubeginn. Ca. 507 m2 des Grundstückes Siemensstr. 50/Beusselstraße 44A, 44B erhält das Land Berlin für den Bau der Planstraße. Entsprechende vertragliche Regelungen sind in Vorbereitung.

 

·         Aktueller Anlass der Planaufstellung

Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung dieses Bereiches erforderlich, da das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B nicht mehr für Bahnzwecke planfestgestellt ist. Die bisherige Eigentümerin (VIVICO) hat dieses Grundstück bereits veräußert.

 

·         Baurecht und bestehende Bauleitpläne

Das Grundstück Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B wurde mit Bescheid vom 15.05.2007 nach § 23 AEG vom Eisenbahnbundesamt von Bahnbetriebszwecken freigestellt, und Bauvorhaben wären jetzt nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei den Flächen der Planstraße die außerhalb des Grundstückes Siemensstraße 50/Beusselstraße 44A, 44B liegen, handelt es sich noch um planfestgestellte Bahnflächen.

 

Westlich an den vorgesehenen Planbereich grenzt der Bebauungsplan II-6 an, der am 09.11.1959 festgesetzt wurde. Er weist für den Kreuzungsbereich die Straßenverkehrsfläche aus und trifft Ausweisungen für die gegenüberliegenden Grundstücke.

 

Der Flächennutzungsplan sieht für das Gebiet Bahnflächen und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße vor. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits eingeleitet. Zukünftig sollen eine Gewerbefläche und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Die Bereichsentwicklungsplanung sieht bereits ein Gewerbegebiet und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße vor.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in jew. 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2008 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt werden.

 

 

ca. 4.000.- €

Für orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf dem Grundstück werden Mittel in Höhe von

benötigt, die im Bezirksplan 2008 unter Kapitel 4610, Titel 52610 bereitgestellt werden.

 

ca. 15.000,- €

 

b)    Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen