Drucksache - 0471/III  

 
 
Betreff: Geplante Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 09.10.2007
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.       Um wie viel Prozent plant das Bezirksamt den Titel fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen im Haushaltsplan 2008 / 2009 im Vergleich zum vorherigen Haushaltsplan zu kürzen?

2.       Wie viele Kinder und Jugendliche haben im vergangenen Jahr an diesen Maßnahmen teilgenommen und welche Kosten sind dabei für welche Angebote durchschnittlich pro Kind oder Jugendliche/r entstanden?

3.       Wie viele dieser Kinder und Jugendliche werden nach Einschätzung des Bezirksamts ohne die vom Bezirk finanzierten Erholungsmaßnahmen keine Urlaubssommerreise antreten können?

4.       Welche Kenntnisse haben das Bezirksamt dazu veranlasst, diese Angebote als pädagogisch weniger wirkungsvoll anzusehen als andere und langfristig und kontinuierlich angebotene Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe?

5.       Welche Auslastung wiesen die drei bezirklichen Erholungsstätten in den letzten beiden Jahren aus und welche Einnahmen und Ausgaben waren mit ihrem Betrieb verbunden und welches Gesamtsaldo ergibt sich daraus?

6.       Wie viele Personen sind zur Zeit in den jeweiligen Einrichtungen beschäftigt und wie viele werden davon durch den Bezirkshaushalt finanziert?

7.       Welche Schlussfolgerungen und welche Handlungen hat das Bezirksamt aus dem Umstand abgeleitet oder wird es aus dem Umstand ableiten, dass die Angebotsstunde für die freie Jugendarbeit in Mitte deutlich teurer ist als im landesweiten Bezirksdurchschnitt?

8.       Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus diesem Umstand für die vom Bezirksamt geplante Veränderung im Verhältnis von öffentlichem zu freien Trägern bei den Angeboten der Jugendhilfe von einer paritätischen Verteilung zu einer 1/3 zu 2/3-Verteilung zugunsten der freien Träger?

9.       Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Zahl der MitarbeiterInnen des Bezirksamts ein, die von einer solchen Aufgabenverlagerung zugunsten der freien Träger betroffen wären?

10.   Um wie viel Prozent wird sich nach Ansicht des Bezirksamtes die Zahl der vom Bezirksamt im Rahmen der Jugendberufshilfe finanzierten Vollausbildung von benachteiligten Jugendlichen durch die geplante Kürzung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel reduzieren?

11.   Welche Bemühungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um Arbeitsagentur und JobCenter zu mehr Engagement bei Ausbildungen und Ausbildungsvorbereitung im Rahmen der Jugendberufshilfe zu bewegen und welche Erfahrungen hat es dabei bisher gemacht?

12.   Warum ist das Bezirksamt der Ansicht, dass es trotz der klaren Abgrenzung von Verantwortung im Rahmen von SGB III und SGB VIII möglich ist, die Kürzungen bei bezirklichen Mitteln für die Jugendberufshilfe durch mehr Engagement von Arbeitsagentur und JobCenter zumindest teilweise zu kompensieren?

 

 
 

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