Drucksache - 0056/III
Wir
fragen das Bezirksamt: Handelt es sich beim Abriss eines Gebäudeteils auf dem Grundstück um eine genehmigte Maßnahme? Wie viele Wohnungen sind vom Abriss betroffen? Sind bewohnte Wohnungen betroffen? Was tut das BA im Falle einer nicht genehmigten Maßnahme? Plant das BA eine Änderung der Sanierungsziele für dieses Grundstück? |
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