Drucksache - 0054/III  

 
 
Betreff: Umsetzung Beleuchtungskonzept Weinbergspark sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringl.-Antrag vom 23.11.2006
2. Beschluss vom 24.11.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.05.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0054/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Umsetzung Beleuchtungskonzept Weinbergsweg sicherstellen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0054/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und ggf. weiteren zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass die langfristige Finanzierung der geplanten Beleuchtung für den Weinbergsweg sichergestellt wird.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 15.04.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Staatssekretärin Frau Krautzberger, ist dem Bezirk deutlich gemacht worden, dass eine Übernahme der Beleuchtung des Weinbergsparks nicht aus der „Öffentlichen Beleuchtung“ möglich ist.

Daraus resultierend hat der Bezirk die Baumaßnahme aus eigenen Mitteln finanziert.

Die Wartung und Stromkosten der Folgejahre werden ebenfalls aus dem Haushalt des Bezirkes Mitte finanziert.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:                             Ausgaben:

                             Finanzierung der

                             Wartung aus Kapitel 4722, Titel 519 10 und

                             Stromkosten aus Kapitel 4722, Titel 517 01

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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