Drucksache - 1279/VI  

 
 
Betreff: Entwurf des Ergänzungsplans Mitte für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
13.02.2024 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrVzB vom 18.01.2024
2. BE VzB HA vom 13.02.2024
3. Beschluss vom 22.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:   .01.2024

Bezirksbürgermeisterin Telefon: 23710

Steuerungsdienst, SE Personal und Finanzen

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über den Entwurf des Ergänzungsplans Mitte für das Haushaltsjahr 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Entwurf des Ergänzungsplans Mitte für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt. Der Ergänzungsplan ist der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Genehmigung vorzulegen.

 

A)      Begründung:

  1. Allgemeine Bemerkungen

 

Am 21.09.2023 hat die Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf des Doppelhaushaltsplans Mitte für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass dieser dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen ist.

 

 

  1. Auswirkungen des Nachschauberichts

 

Der Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses ist in seiner Sitzung am 27.11.2023 den auf der Grundlage des Nachschauberichtes erstellten Beschlussempfehlungen der Senatsverwaltung für Finanzen gefolgt:

 

 

 

 

 

  1. Begründung

 

Die E03-Einnahmen unterliegen einer Einnahmevorgabe, die auf die Ausgaben-Globalsummen angerechnet wird.

 

Vorgabe für die Zuweisung ist der E03 Schlüssel auf Basis der Haushaltsjahre 2017/2018. Auf den Bezirk Mitte entfallen dabei 14,49 % der bereinigten Gesamteinnahmen der Bezirke.

 

Im Haushaltsjahr 2022 gab es deutlich rückläufige E03 Einnahmen. Nicht nur gegenüber dem Vorjahr 2021, sondern auch zur Basis 2017/2018. Der Rückgang zum Basiswert beträgt 2,533 Mio. € oder 8,01 %. Alle anderen Bezirke verzeichnen hier deutlich höhere/steigende Einnahmen. Exemplarisch Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf +3,18 Mio.€ (+12,28 %), Bezirk Tempelhof-Schöneberg +4,238 Mio. € (+24,83%).

 

Die rückläufigen Einnahmen sowie der hohe Basiswert/Verteilschlüssel 2017/2018 führen nunmehr unweigerlich dazu, dass der Bezirk Mitte nicht nur die oben genannten 2,533 Mio. € fehlenden Einnahmen zur Basis 2017/18 erbringen muss, sondern auch mit 14,49 % an den steigenden Einnahmen der anderen Bezirke beteiligt wird. Diese Vorgehensweise/Berechnung führt beispielsweise. im Bezirk Tempelhof-Schöneberg dazu, dass die Einnahmevorgabe um 1,75 Mio. € sinkt (Vorgabe 2024/2025 im Vergleich zum bereinigten Ist 2022).

Da die E03-Einnahmevorgabe auf die Globalsumme angerechnet wird, war aber eine realistische Veranschlagung ohne große Auswirkungen auf die Ausgaben nicht möglich.

 

Im Zuge der Nachschau erfolgte von der Senatsverwaltung für Finanzen nun eine summarische Plausibilisierung der E03-Einnahmeansätze mit dem Ziel, mögliche Haushaltsrisiken, die durch eine unplausibel hohe Einnahmeveranschlagung entstehen, zu erkennen. Bei der Prüfung der Ansätze 2024/2025 wurde als Referenzwert auf die Ist-Einnahmen 2022 zurückgegriffen.

 

Dabei wurde nun die auffällig risikobehaftete Einnahmeveranschlagung im Bereich E03 In den Bezirken Mitte und Marzahn-Hellersdorf beanstandet: „Angesichts der Höhe des Haushaltsrisikos hält die Senatsverwaltung für Finanzen daher in beiden Bezirken eine pauschale Absenkung der Ansätze im Einnahmefeld E03 für erforderlich, um das jeweilige Risiko adäquat zu begrenzen.“

 

Auf die Ursache, nämlich die nicht plausible / risikobehaftete Einnahmevorgabe sowie den völlig veralteten Verteilschlüssel wird im Nachschaubericht bedauerlicherweise nicht eingegangen.

 

Dies führt nun in der Beschlussvorlage zur Veranschlagung Pauschaler Mindereinnahmen E03 in Höhe von 2,0 Mio. € und Erhöhung der Pauschalen Minderausgaben um diesen Betrag in beiden Jahren. Aus diesem Grund wird jetzt die einzuhaltende 1% Grenze für die Zulässigkeit von Pauschalen in beiden Haushaltsjahren erheblich überschritten.

 

Der Bezirk Mitte ist nun verpflichtet, einen Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2024 aufzustellen, um diese PMA auf das zulässige Maß zu reduzieren. Dies wird bei dieser hohen Summe voraussichtlich ebenso für 2025 erforderlich werden. Dazu werden wir mit Übersendung der Fortschreibung der Globalsummen 2025 von der Senatsverwaltung für Finanzen informiert werden

 

 

  1. Ergänzungsplan 2024

 

Bei der Aufstellung des Ergänzungsplanes wird aufgrund der enormen Größenordnung des Gesamtbetrages der Pauschalen Minderausgaben davon abgesehen, eine größere Summe als der von der Senatsverwaltung für Finanzen eingestellte Betrag von 2 Mio. € zu untersetzen. Diesbezügliche Entscheidungen und Maßnahmen sind daher im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2024 zu treffen.

 

Zur Auflösung des Betrages von 2 Mio. € werden folgende Sachverhalte herangezogen:

 

Nach den vorläufigen Planungen, dass die Anna-Lindh-Grundschule das neu errichtete Schulgebäude in der Reinickendorfer Straße 60 nach Fertigstellung, voraussichtlich im 1. Quartal 2025, beziehen wird, ist die Anmietung der Lagerhalle am derzeitigen Ausweichstandort Saatwinkler Damm 42-43 als Außenfläche nicht mehr erforderlich. Hieraus ergeben sich Einsparungen von 586.000 €.

 

Die übrige Summe von 1.414.000 € kann aus den im Kapitel 4500 Titel 46101 veranschlagten Pauschalen Mehrausgaben für Personal erbracht werden. Diese Summe diente eigentlich der Umsetzung der Personalsachverhalte aus der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2024. Eine titelkonkrete Veranschlagung war bisher noch nicht möglich.

 

Nach den jetzigen Erkenntnissen werden nicht sämtliche bei der Haushaltsplanung bewilligten Personalmehrbedarfe in den ersten 6 Monaten des Jahres 2024 umgesetzt. Aus diesem Grund kann voraussichtlich eine Summe von 2.780.000 € an veranschlagten Personalmitteln eingespart werden. Dieser Betrag wäre bei Kapitel 4500 Titel 46201 als Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben zu veranschlagen. Im Gegenzug wird diese Summe bei Kapitel 4500 Titel 97203 abgesetzt.

 

Daraus ergibt sich der nachstehende Ergänzungsplan:

 

 

 

 

  1. Haushaltsvolumen

 

Das Gesamtvolumen beträgt nach den Veränderungen durch die Nachschau für das Haushaltsjahr 2024 1.235.860 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2025 1.254.156 Tsd. €.

 


B)      Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a und 27 und 33 Abs.2 LHO,

Beschlüsse des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf den Entwurf des Ergänzungsplanes 2024 wird verwiesen

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf den Entwurf des Ergänzungsplanes 2024 wird verwiesen

Berlin, den      .01.2024

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 
 

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