Drucksache - 1277/VI  

 
 
Betreff: Uneingeschränkte Sicherstellung und perspektivischer Ausbau der Angebote in den Leistungen des SGB VIII §11 der Jugendarbeit, §13.1 der Schulbezogenen Sozialarbeit und §16 der Familienförderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Zimmermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024    27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA JHA vom 11.01.2024
2. Beschluss vom 18.01.2024
3. VzK SB vom 03.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 16.04.2024

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1277/VI

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Uneingeschränkte Sicherstellung und perspektivischer Ausbau der Angebote in den Leistungen des SGB VIII §11 der Jugendarbeit, §13.1 der Schulbezogenen Sozialarbeit und §16 der Familienförderung.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1277/VI):

 

Wir ersuchen das Bezirksamt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen und für

Bildung, Jugend und Familie sich für eine uneingeschränkte Sicherstellung und

perspektivisch für einen Ausbau der Angebote in den Leistungen des SGB VIII §11 der

Jugendarbeit, §13.1 der Schulbezogenen Sozialarbeit und §16 der Familienförderung

einzusetzen!

 

Das Bezirksamt hat am 16.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

In den Leistungsfeldern der Jugendhilfe nach §§ 11, 13.1, 16, der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung werden im Haushaltsjahr 2024 Einrichtungen und Projekte im Gesamtumfang von ca. 11.900.000,- € gefördert. Hierin enthalten sind erhebliche Aufwüchse in der Jugendarbeit in Folge der Anschubfinanzierungen durch das Jugendfördergesetz in den Angebotsformen 2 5, der mobilen Jugendarbeit, Reisen und Erholungsmaßnahmen, curricularen Angeboten und dem Ausbau der bezirklichen Beteiligungsstrukturen, aber auch Aufwüchse in der Familienförderung durch die Anschubfinanzierung des Landes.

 

Darüber hinaus werden bezirkliche Projekte der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in erheblichem Umfang durch zusätzliche Mittel der Senatsverwaltung finanziert, zum einen durch die gesamtstädtischen Mittel der Jugendarbeit, zum anderen durch Mittel zur Gewaltprävention im Rahmen des Jugendgewaltgipfels in den Maßnahmen 10 und 20,

mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca.  1.772.000 €, die der Bezirk nur erhält, wenn die dem Bezirk für die Leistungsfelder nach §§ 11, 13.1 und 16 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel vollumfänglich dem Zweck der Förderung zugeführt werden.

 

Durch die pauschalen Minderausgaben, die der Bezirk Mitte erbringen sollte, ist eine schwierige Haushaltslage entstanden, die große Auswirkungen auf diesen Bereich gehabt hätte.

Ein großer Teil der Mittel, in denen das Jugendamt diese Einsparungen hätte erbringen müssen, hätte in der Förderung der freien Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und

Familienförderung gelegen und auch den Verlust der zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel sowie der Mittel zur Gewaltprävention bedeutet. Dies wäre in keiner Weise im Sinne der Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien des Bezirks Mitte gewesen, noch entspricht es den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendförder- oder des Familienfördergesetzes.

 

r das Haushaltsjahr 2024 ist es durch das Zusammenwirken von Bezirk und Senat, sowie das Engagement der geförderten freien Träger gelungen, eine Lösung zu finden, die alle geförderten Projekte und Einrichtungen freier Träger in den Leistungsbereichen des SGB VIII §§ 11, 13.1 und 16 im Bezirk erhält. Diese wichtigen Orte der informellen Bildung im Bezirk Mitte für das Aufwachsen und die Entwicklung der jungen Menschen im Bezirk bleiben damit erhalten und können weiter Ihre Wirkung entfalten.

 

Auf der Landesebene wird gegenwärtig diskutiert, wie eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung und ein perspektivischer Ausbau der Angebote der § 11, 13.1 und 16 SGBVIII realisiert und langfristig ermöglicht werden können, so zuletzt in der gemeinsamen Sitzung der Jugendstadträt*innen mit den Jugendamtsleitungen, der Senatsfinanzverwaltung und der Senatsjugendverwaltung.

 

A)    Rechtsgrundlage:

BezVG §36

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 16.04.2024

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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