Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Noch vor dem Aufstellungsbeschluss mit Signa eine Vereinbarung zu einem Vergabeverfahren für die 2000 qm gemeinwohlorientierte Nutzung zu verschriftlichen. Hierbei soll den Fachämtern des Bezirksamtes anteilig ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden. Darüber hinaus soll über ein Interessenbekundungsverfahren ermöglicht werden, soziale und kulturelle Akteure zu identifizieren, die in besonderer Weise einen Mehrwert für eine urbane, lebendige und natürlich gemeinwohlorientierte Mischung in dem Projekt schaffen können.
2. Erneut an Signa zu appellieren, den Betrieb nicht Januar 2024 zu schließen, sondern zu verlängern, bis die Baumaßnahmen unmittelbar beginnen. Der Belegschaft von Galerie Karstadt an der Müllerstraße soll trotz der ausgesprochenen Kündigungen eine Weiterbeschäftigung insbesondere bei der Neuinbetriebnahme des Hauses angeboten werden.
Erledigunsgfrist: 15.09.2023