Drucksache - 0908/VI
Das Bezirksamt wird ersucht 1. aufbauend und ergänzend zu DS 0347/VI mit dem Titel - Bezirkliche Klimaschutzziele im öffentlichen Gebäudebestand zügig umsetzen, Energiekosten senken, Energieunabhängigkeit für Mitte beschleunigen! - eine Liste der bezirkseigenen Liegenschaften u.a. Gebäude der Verwaltung, Schulen und Bibliotheken zu erstellen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management bis August 2023 vorzulegen, die a) an das Fernwärmenetz angebunden sind; b) mit fossilen zentralen oder dezentralen Wärmeerzeugern betrieben werden; c) mit regenerativen zentralen oder dezentralen Wärmeversorgungsanlagen betrieben werden. Die Liste ist um die ermittelten Werte für den Primär- und Endenergiebedarf, letzteres aus den Jahren 2018 - 2022 zu ergänzen. 2. Bei Gebäuden, die unter b) fallen und einen Jahresendenergiebedarf von maximal 160 kwh pro Quadratmeter(m²) und Jahr(a) beheizter Nutzfläche aufweisen, ist zu prüfen, ob die fossilen Energieträger durch die zügige Installation von Wärmepumpentechnik (Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen, Warmwasser-Wärmepumpen, Großwärmepumpen) minimalinvasiv und im laufenden Betrieb ab April 2024 ersetzt werden können. 3. Das zuständige Amt für Facility Management möge darüber hinaus ermitteln, welche Förderprogramme aus Landes- und Bundesmitteln (z.B. dena, KfW – IKK 201, IKU 202, 203, 270, 271, 272, 281, 282, KTF) für die Errichtung regenerativer Wärmeversorgungstechnik und Wärmenetze in Anspruch genommen werden kann. 4. Sollte das Bezirksamt aus personellen Gründen nicht in der Lage sein, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, soll die Erhebung und Umsetzung durch eine öffentliche Ausschreibung und Beauftragung eines qualifizierten Drittanbieters in Zusammenarbeit mit der Dena (Deutsche Energie Agentur) erfolgen. 5. Die kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt und die positiven Auswirkungen auf die sektorale Klimabilanz hinsichtlich der a) öffentlichen Investitionskosten abzüglich der abgerufenen Fördermittel; b) Amortisierungsphase hinsichtlich der Einsparung von Energiekosten; c) Einsparungen von Treibhausgasemissionen / Jahr (THG) ist dem Hauptausschuss sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Facility Management bis Oktober 2023 schriftlich mitzuteilen.
Erledigungsfrist: 16.04.2024
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