Drucksache - 0887/VI  

 
 
Betreff: Eine Zone für den Fußverkehr am Hackeschen Markt – lebenswert, sozial nachhaltig und generationengerecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPGruppe der FDP
Verfasser:Koch, Roet 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
31.05.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
28.06.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
30.08.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
27.09.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
08.11.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 16.05.2023
2. BE VO vom 08.11.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle der Einrichtung einer Fußngerzone am und um den Hackeschen Markt im Vorfeld eine umfassende Beteiligung der Anwohnerschaft, Anliegerschaft und Gewerbetreibenden durchzuführen.

Dies schließt die Belange der Anwohnerschaft und der Geschäftstreibenden in denjenigen Arealen ein, die durch eine Umwidmung des Areals am und um den Hackeschen Markt durch eine Verdichtung und Intensivierung des Straßenverkehres potenziell betroffen sein könnten.

Eine Fußngerzone soll sich baulich erheblich von dem derzeitigen Zustand unterscheiden. Die Einrichtung der Fußngerzone muss mit den baulichen Veränderungen zeitgleich umgesetzt werden.

Der motorisierte Zugang zu Wohnungen, anderen Wohnstätten, Gewerbeflächen, Kultureinrichtungen u.ä. für Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie Besucherinnen und Besucher ist auch im Hinblick auf Inklusion, z.B. von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, im angemessenen Maß im Wege von Ausnahmen zu erlauben. Hierbei sind auch Interessenvertretungen von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern angemessen anzuhören und zu beteiligen. Ebenso ist die private Anlieferung (z.B. schwere Einkäufe) und Abholung für Anwohnende mit KFZ grundsätzlich zu ermöglichen.

Die nach der Teileinziehung bzw. Umwidmung geplante Verkehrsführung um das Areal des Hackeschen Markts ist im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Berücksichtigung der Belange des motorisierten Individualverkehrs der Bürgerinnen und Bürger zu beschließen.

Die privaten und die öffentlichen Belange sind in einem demokratisch transparenten Verfahren, das rechtstaatlichen Anforderungen genügt, gegeneinander abzuwägen. Die entsprechende Abwägung sowie eine Stellungnahme bzw. Stellungnahmen zu privaten Belangen ist bzw. sind schriftlich darzulegen und in einer leicht zugänglichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen).

Begründung:

Der Antrag stellt eine Ergänzung zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, Drucksachen-Nr. 0675/VI, vom 30.03.2023 dar.

 Rund um den Hackeschen Markt herrscht zwar reger Fußverkehr, der eine Verkehrsberuhigung grundsätzlich rechtfertigt. Zugleich stellt das Areal, wie z.B. in dem vorgenannten Beschluss beschrieben, vorwiegend eine Wohngegend dar. Zugleich bietet es vielfältige kulturelle, kulinarische und medizinische Angebote sowie Einkaufsmöglichkeiten.

Diese dürfen im Sinne einer Inklusion und im Hinblick auf die europaweite demographische Entwicklung nicht nur für junge, gesunde, mobile Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

 

 
 

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