Drucksache - 0887/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle der Einrichtung einer Fußgängerzone am und um den Hackeschen Markt im Vorfeld eine umfassende Beteiligung der Anwohnerschaft, Anliegerschaft und Gewerbetreibenden durchzuführen. Dies schließt die Belange der Anwohnerschaft und der Geschäftstreibenden in denjenigen Arealen ein, die durch eine Umwidmung des Areals am und um den Hackeschen Markt durch eine Verdichtung und Intensivierung des Straßenverkehres potenziell betroffen sein könnten. Eine Fußgängerzone soll sich baulich erheblich von dem derzeitigen Zustand unterscheiden. Die Einrichtung der Fußgängerzone muss mit den baulichen Veränderungen zeitgleich umgesetzt werden. Der motorisierte Zugang zu Wohnungen, anderen Wohnstätten, Gewerbeflächen, Kultureinrichtungen u.ä. für Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie Besucherinnen und Besucher ist auch im Hinblick auf Inklusion, z.B. von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, im angemessenen Maß im Wege von Ausnahmen zu erlauben. Hierbei sind auch Interessenvertretungen von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern angemessen anzuhören und zu beteiligen. Ebenso ist die private Anlieferung (z.B. schwere Einkäufe) und Abholung für Anwohnende mit KFZ grundsätzlich zu ermöglichen. Die nach der Teileinziehung bzw. Umwidmung geplante Verkehrsführung um das Areal des Hackeschen Markts ist im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Berücksichtigung der Belange des motorisierten Individualverkehrs der Bürgerinnen und Bürger zu beschließen. Die privaten und die öffentlichen Belange sind in einem demokratisch transparenten Verfahren, das rechtstaatlichen Anforderungen genügt, gegeneinander abzuwägen. Die entsprechende Abwägung sowie eine Stellungnahme bzw. Stellungnahmen zu privaten Belangen ist bzw. sind schriftlich darzulegen und in einer leicht zugänglichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV mehrheitlich den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen). Begründung: Der Antrag stellt eine Ergänzung zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, Drucksachen-Nr. 0675/VI, vom 30.03.2023 dar. Rund um den Hackeschen Markt herrscht zwar reger Fußverkehr, der eine Verkehrsberuhigung grundsätzlich rechtfertigt. Zugleich stellt das Areal, wie z.B. in dem vorgenannten Beschluss beschrieben, vorwiegend eine Wohngegend dar. Zugleich bietet es vielfältige kulturelle, kulinarische und medizinische Angebote sowie Einkaufsmöglichkeiten. Diese dürfen im Sinne einer Inklusion und im Hinblick auf die europaweite demographische Entwicklung nicht nur für junge, gesunde, mobile Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.
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