Drucksache - 0659/VI  

 
 
Betreff: Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Mitte 5, 7, 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1.VzB BA vom 05.12.2022
2. Beschluss vom 15.12.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .11.2022

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Mitte 5, 7, 10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.

Herr

Roman Tabeau

Weißwasserweg 35

12205 Berlin

 

wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 7 für weitere fünf Jahre gewählt.

 

2.

Herr

Benjamin Ditzen

Hubertusstr. 9

13589 Berlin

 

wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10 für weitere fünf Jahre gewählt.

 

3.

Frau

Christiane Holm

Charles-Corcelle-Ring 20a

13405 Berlin

 

wird zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 5 westlicher Bereich Moabit für fünf Jahre gewählt.

 

A)    Begründung:

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) werden bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre Schiedsamtsverfahren als vor- bzw. außergerichtliche Verfahren durchgeführt. Diese Aufgaben werden von ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Gem. § 3 BlnSchAG wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk. Die gewählte Schiedsperson bedarf dann der Bestätigung durch die Präsidentin des Amtsgerichts, in deren Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt. Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.

 

1.

Herr Tabeau ist bereits Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 7. Seine Amtszeit ist abgelaufen. Herr Tabeau hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine weitere Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.

 

2.

Herr Ditzen ist bereits Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10. Seine Amtszeit ist abgelaufen. Herr Ditzen hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine weitere Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.

 

3.

In Umsetzung der vom Bezirksamt am 04.03.2014 beschlossenen Vorlage zur Kenntnisnahme über „Wahl von Schiedspersonen und Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern“ (Drucksache Nr. 0861/IV) hat das Amt für Bürgerdienste ein derzeit vakantes Ehrenamt einer Schiedsperson ausgeschrieben.

Zur Nachbesetzung wurde ab 31.05.2022 auf der Startseite des BA Mitte im Internet

geworben: „Schiedsperson gesucht“ (Pressemitteilung Nr. 162/2022 vom 31.05.2022).

Hierzu ist insgesamt 1 Bewerbung eingegangen, so dass eine Auswahlentscheidung möglich erscheint. Die Bewerberin wurde am 01.09.2022 zu einem Vorstellungsgespräch am 10.10.2022 eingeladen.

 

Die Bewerberin, die Schiedsperson Frau Krüger (Entscheiderin im Auswahlgremium), der BVV-Ausschussvorsitzende für Soziales und Bürgerdienste Herr Lötzer (Entscheider im Auswahlgremium), und das Amt für Bürgerdienste Amtsleiterin Frau Wolf (Entscheiderin im Auswahlgremium) und Leiterin der Internen Dienste Frau Appelt (Moderatorin im Auswahlgespräch) nahmen am Auswahlgespräch am 10.10.2022.

 

Die Bewerberin Frau Holm erfüllt die gesetzlichen Kriterien für Schiedspersonen und vermittelt eine persönliche Kompetenz zur Gesprächsführung.

Frau Holm ist nach übereinstimmender Einschätzung des Auswahlgremiums bestens für die Arbeit als ehrenamtliche Schiedsperson geeignet.

Die Bewerbungsunterlagen mit persönlichen Daten liegen dem Wahlamt vor und sind für die Mitglieder der BBV dort einsehbar.

Frau Holm ist durch ein Bewerbungsverfahren in 2022 als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 5 ausgewählt worden. Frau Holm hat ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.

 

       Hinderungsgründe zur Übernahme des Schiedsamtes sind nicht bekannt.

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 3 Berliner Schiedsamtsgesetz

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von zur Zeit 69,- EURO.

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Der Klimacheck muss bei Personalvorlagen, in denen über Personaleinsatzangelegenheiten, Berufungs- und Wahlvorschläge sowie Begnadigungssachen entschieden wird, nicht angewendet werden.

Berlin, den 29.11.2022

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 
 

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