Drucksache - 0659/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr. Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Mitte 5, 7, 10 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Herr Roman Tabeau Weißwasserweg 35 12205 Berlin
wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 7 für weitere fünf Jahre gewählt.
2. Herr Benjamin Ditzen Hubertusstr. 9 13589 Berlin
wird zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10 für weitere fünf Jahre gewählt.
3. Frau Christiane Holm Charles-Corcelle-Ring 20a 13405 Berlin
wird zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 5 westlicher Bereich Moabit für fünf Jahre gewählt.
A) Begründung: Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) werden bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre Schiedsamtsverfahren als vor- bzw. außergerichtliche Verfahren durchgeführt. Diese Aufgaben werden von ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Gem. § 3 BlnSchAG wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk. Die gewählte Schiedsperson bedarf dann der Bestätigung durch die Präsidentin des Amtsgerichts, in deren Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt. Bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
1. Herr Tabeau ist bereits Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 7. Seine Amtszeit ist abgelaufen. Herr Tabeau hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine weitere Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.
2. Herr Ditzen ist bereits Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10. Seine Amtszeit ist abgelaufen. Herr Ditzen hat seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine weitere Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.
3. In Umsetzung der vom Bezirksamt am 04.03.2014 beschlossenen Vorlage zur Kenntnisnahme über „Wahl von Schiedspersonen und Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern“ (Drucksache Nr. 0861/IV) hat das Amt für Bürgerdienste ein derzeit vakantes Ehrenamt einer Schiedsperson ausgeschrieben. Zur Nachbesetzung wurde ab 31.05.2022 auf der Startseite des BA Mitte im Internet geworben: „Schiedsperson gesucht“ (Pressemitteilung Nr. 162/2022 vom 31.05.2022). Hierzu ist insgesamt 1 Bewerbung eingegangen, so dass eine Auswahlentscheidung möglich erscheint. Die Bewerberin wurde am 01.09.2022 zu einem Vorstellungsgespräch am 10.10.2022 eingeladen.
Die Bewerberin, die Schiedsperson Frau Krüger (Entscheiderin im Auswahlgremium), der BVV-Ausschussvorsitzende für Soziales und Bürgerdienste Herr Lötzer (Entscheider im Auswahlgremium), und das Amt für Bürgerdienste Amtsleiterin Frau Wolf (Entscheiderin im Auswahlgremium) und Leiterin der Internen Dienste Frau Appelt (Moderatorin im Auswahlgespräch) nahmen am Auswahlgespräch am 10.10.2022.
Die Bewerberin Frau Holm erfüllt die gesetzlichen Kriterien für Schiedspersonen und vermittelt eine persönliche Kompetenz zur Gesprächsführung. Frau Holm ist nach übereinstimmender Einschätzung des Auswahlgremiums bestens für die Arbeit als ehrenamtliche Schiedsperson geeignet. Die Bewerbungsunterlagen mit persönlichen Daten liegen dem Wahlamt vor und sind für die Mitglieder der BBV dort einsehbar. Frau Holm ist durch ein Bewerbungsverfahren in 2022 als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 5 ausgewählt worden. Frau Holm hat ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes für eine Amtsperiode (fünf Jahre) erklärt.
Hinderungsgründe zur Übernahme des Schiedsamtes sind nicht bekannt.
B) Rechtsgrundlage: § 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz § 3 Berliner Schiedsamtsgesetz Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von zur Zeit 69,- EURO.
Keine Auswirkungen auf den Klimaschutz Der Klimacheck muss bei Personalvorlagen, in denen über Personaleinsatzangelegenheiten, Berufungs- und Wahlvorschläge sowie Begnadigungssachen entschieden wird, nicht angewendet werden. Berlin, den 29.11.2022 Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger |
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