Drucksache - 0624/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, neben den bereits bestehenden Jugendorten, weitere potentielle Jugendorte in Mitte zu identifizieren und zu entwickeln. Dabei ist auf eine Bedarfsgerechte Verteilung in den einzelnen Bezirksregionen zu achten. Jugendliche Menschen sind bei der Planung der Gestaltung der Orte mit einzubeziehen. Hierzu ist sind auch die Ergebnisse der von Gangway und Outreach durchgeführten Umfrage hilfreich: https://freeonlinesurveys.com/s/JbxpKb34/i/0 Insbesondere sind bei allen größeren Sanierungs- und Baumaßnahmen im öffentlichen Raum von Beginn an Jugendorte mit einzuplanen und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu beteiligen. Neben den herkömmlichen Jugendorten wie Skateranlagen, Bolzplätzen, Tischtennisplatten, Graffitiflächen etc., sollen auch weitere Aufenthaltsorte, wie etwa Sitzgelegenheiten, überdachte Bereiche, Beleuchtung, WLAN, Mülleimer, Unisextoiletten geschaffen werden. Hierbei soll außerdem zwingend auf eine inklusive Gestaltung, sowie bei der Auswahl der Orte geachtet werden. Dies betrifft z.B. sowohl die Zugänglichkeit für Jugendliche in Rollstühlen, sowie eine Wegeleitung für blinde Menschen und das Eingehen der Gestaltung der Orte auf weitere Behinderungen, durch z.B. akustische Elemente oder Ruheorte. Ein besonderer Fokus soll bei der Identifizierung potentieller Jugendorte auf diejenigen Orte im Öffentlichen Raum gesetzt werden, die bereits heute vornehmlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sowie Mädchen, weiblich gelesenen, inter, trans und nicht-binären Personen in Bezug auf Freizeitgestaltung und Sicherheitsgefühl sind zu berücksichtigen. Im Zuge dessen wird das Bezirksamt ersucht, auf die Landesebene einzuwirken, dass ein Rechtsanspruch auf Orte für junge Menschen geschaffen wird. Um die Umweltschutzbelange adäquat zu adressieren, sind folgende Punkte zu beachten:
"4. Bei der Auswahl von geeigneten Orten soll der für Grünflächen zuständige Ausschuss involviert werden. Zudem soll die jeweilige Entwurfsplanung diesem Ausschuss präsentiert und ggf. geäußerte Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes in der weiteren Planung des Jugendortes berücksichtigt werden."
Erledigunsgfrist: 05.09.2023
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