Drucksache - 0558/VI  

 
 
Betreff: Direkte Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Mitte sicherstellen – Kinder- und Jugendbeirat einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Schwarz, Sisauri, Massalme, Zimmermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ältestenrat Entscheidung
15.11.2022    13. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
06.12.2022    14. nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates      
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.01.2023 
10. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
16.02.2023 
11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD + Grüne vom 13.10.2022
2. AtB SPD+Grüne vom 18.10.2022
3. Austauschblatt 2 vom 01.12.2022
4. BE JHA vom 16.02.2023
5. Beschluss vom 30.03.2023
6. VzK SB vom 22.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 16.01.2024

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0558/VI

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Direkte Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Mitte sicherstellen Kinder- und Jugendbeirat einrichten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0558/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht einen Jugendbeirat in der BVV und ihren Ausschüssen

einzurichten. Zu diesem Zweck ist eine Person einzustellen, die in Zusammenarbeit mit

Kindern und Jugendlichen bis zum März 2023 ein Konzept für einen Jugendbeirat mit

Antrags- und Rederecht erarbeitet. Hierbei ist das Kinder- und Jugendbüro

einzubeziehen.

Bei dem Konzept soll zwingend ein besonderer Fokus auf einem barrierearmen Zugang zum

Beirat für Kinder und Jugendliche durch ein spezifisches Empowerment diskriminierter

Gruppen liegen. Außerdem ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, die nicht in

ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, zu stärken.

Das Konzept soll dann im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, weiterbearbeitet diskutiert und

beschlossen werden. Dementsprechend muss die GO der BVV dann angepasst werden.

 

Folgende Punkte sollen in die Konzeptentwicklung des Kinder- und Jugendbeirats einfließen:

- Der Beirat soll parteipolitisch und konfessionell neutral sein

- Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig

- Der Kinder- und Jugendbeirat kann Anregungen in Form von Anträgen machen und soll

Beratungen anbieten bzw. durch das Kinder- und Jugendbüro in ihrer Arbeit unterstützt

werden.

- Eine Satzung wird nicht vorgegeben, sondern durch den Kinder- und Jugendbeirat selbst

erarbeitet, die der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung bedarf.

- Der Beirat ist bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, anzuhören

und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dabei soll dieser in allen Ausschüssen

beisitzen können, um die kommunalen Entscheidungsprozesse kennenzulernen und

mitzugestalten

- Die Beiratsstruktur darf nicht starr sein, sondern im Weiteren einen Ausbau zulassen, so

dass es so vielen Kindern und Jugendlichen wie möglich ermöglicht wird sich zu beteiligen.

Neben der Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates sollen in besonderen Fällen oder

periodisch auch andere geeignete Verfahren einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

durch den Bezirk angewendet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 16.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt wurde gemäß BVV Beschluss ersucht, eine Person einzustellen, die in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum März 2023 ein Konzept für einen Jugendbeirat mit Antrags- und Rederecht erarbeitet. Hierbei ist das Kinder- und Jugendbüro einzubeziehen. Der Beschluss konnte bisher nicht umgesetzt werden.

Die Bedingung, eine Person für die Konzepterarbeitung einzustellen, resultiert aus der Erkenntnis, dass personelle Kapazitäten für die Konzeptentwicklung und ggf. weitere Begleitung eines Kinder- und Jugendbeirats notwendig sind. Diese personelle Kapazität konnte in 2023 nicht geschaffen werden. Versuche dies über die Haushaltsverhandlungen, auch in Verbindung mit der Drs. 0538/VI „Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen“, zu realisieren, gelangen nicht. Honorarmittel konnten wegen Kürzungen zur Erbringung der pauschalen Minderausgabe in 2023 nicht eingesetzt werden. Kapazitäten über die Kinder- und Jugendbüros durch Verlagerung von Aufgabenprioritäten zu gewinnen, konnte aufgrund der starken Bindung der geplanten regulären Aufgaben und temporär verringerter Personalressourcen nicht umgesetzt werden. Die notwendigen Kapazitäten waren in 2023 im Jugendamt Mitte nicht einsetzbar.

Eine Möglichkeit könnte sich durch die im Landeshaushalt 2024/2025 eingestellten Mittel im Kapitel 1042 Titel 68425 in Höhe von 1,8 Mio. € ergeben. Diese Mittel stehen für die Verstärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung zur Verfügung. Jedoch wird das Jugendamt diese zusätzlichen Landesmittel aller Voraussicht nach nicht erhalten können, da dies ausgeschlossen ist, wenn die Haushaltstitel für die Kinder- und Jugendarbeit zur Erbringung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden.

Sollte diese Möglichkeit dennoch zum Tragen kommen und es eine anteilmäßige bezirkliche Zuweisung geben, wäre die Stärkung insbesondere des Strukturelements der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen der Berliner Standards, mit dem Schwerpunkt formale Beteiligung über einen Jugendbeirat, möglich. Sinnvoll wäre hier die Verknüpfung mit einer Koordinierungsstelle der Kinder- und Jugendbeteiligung im Jugendamt.

In Vorbereitung zum Thema wurde der Verein Familienfreundliche Kommune e.V. gebeten, eine deutschlandweite Übersicht zu den bestehenden repräsentativen Kinder- und Jugendgremien zu erstellen. Die aufbereitete Übersicht wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt. In dieser wurde die Komplexität der Aufgaben, die politischen Kompetenzen der repräsentativen Beteiligungsformen, deren intensive Begleitung und der hohe Aufwand zur konzeptionellen Ausarbeitung deutlich.

 

A)    Rechtsgrundlage:

SGB VII, AG KJHG, BezVG §36

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 16.01.2024

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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