Drucksache - 0558/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0558/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Direkte Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Mitte sicherstellen – Kinder- und Jugendbeirat einrichten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0558/VI):
Das Bezirksamt wird ersucht einen Jugendbeirat in der BVV und ihren Ausschüssen einzurichten. Zu diesem Zweck ist eine Person einzustellen, die in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum März 2023 ein Konzept für einen Jugendbeirat mit Antrags- und Rederecht erarbeitet. Hierbei ist das Kinder- und Jugendbüro einzubeziehen. Bei dem Konzept soll zwingend ein besonderer Fokus auf einem barrierearmen Zugang zum Beirat für Kinder und Jugendliche durch ein spezifisches Empowerment diskriminierter Gruppen liegen. Außerdem ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, zu stärken. Das Konzept soll dann im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, weiterbearbeitet diskutiert und beschlossen werden. Dementsprechend muss die GO der BVV dann angepasst werden.
Folgende Punkte sollen in die Konzeptentwicklung des Kinder- und Jugendbeirats einfließen: - Der Beirat soll parteipolitisch und konfessionell neutral sein - Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig - Der Kinder- und Jugendbeirat kann Anregungen in Form von Anträgen machen und soll Beratungen anbieten bzw. durch das Kinder- und Jugendbüro in ihrer Arbeit unterstützt werden. - Eine Satzung wird nicht vorgegeben, sondern durch den Kinder- und Jugendbeirat selbst erarbeitet, die der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung bedarf. - Der Beirat ist bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Dabei soll dieser in allen Ausschüssen beisitzen können, um die kommunalen Entscheidungsprozesse kennenzulernen und mitzugestalten - Die Beiratsstruktur darf nicht starr sein, sondern im Weiteren einen Ausbau zulassen, so dass es so vielen Kindern und Jugendlichen wie möglich ermöglicht wird sich zu beteiligen. Neben der Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates sollen in besonderen Fällen oder periodisch auch andere geeignete Verfahren einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch den Bezirk angewendet werden.
Das Bezirksamt hat am 16.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt wurde gemäß BVV Beschluss ersucht, eine Person einzustellen, die in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum März 2023 ein Konzept für einen Jugendbeirat mit Antrags- und Rederecht erarbeitet. Hierbei ist das Kinder- und Jugendbüro einzubeziehen. Der Beschluss konnte bisher nicht umgesetzt werden. Die Bedingung, eine Person für die Konzepterarbeitung einzustellen, resultiert aus der Erkenntnis, dass personelle Kapazitäten für die Konzeptentwicklung und ggf. weitere Begleitung eines Kinder- und Jugendbeirats notwendig sind. Diese personelle Kapazität konnte in 2023 nicht geschaffen werden. Versuche dies über die Haushaltsverhandlungen, auch in Verbindung mit der Drs. 0538/VI „Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen“, zu realisieren, gelangen nicht. Honorarmittel konnten wegen Kürzungen zur Erbringung der pauschalen Minderausgabe in 2023 nicht eingesetzt werden. Kapazitäten über die Kinder- und Jugendbüros durch Verlagerung von Aufgabenprioritäten zu gewinnen, konnte aufgrund der starken Bindung der geplanten regulären Aufgaben und temporär verringerter Personalressourcen nicht umgesetzt werden. Die notwendigen Kapazitäten waren in 2023 im Jugendamt Mitte nicht einsetzbar. Eine Möglichkeit könnte sich durch die im Landeshaushalt 2024/2025 eingestellten Mittel im Kapitel 1042 Titel 68425 in Höhe von 1,8 Mio. € ergeben. Diese Mittel stehen für die Verstärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung zur Verfügung. Jedoch wird das Jugendamt diese zusätzlichen Landesmittel aller Voraussicht nach nicht erhalten können, da dies ausgeschlossen ist, wenn die Haushaltstitel für die Kinder- und Jugendarbeit zur Erbringung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden. Sollte diese Möglichkeit dennoch zum Tragen kommen und es eine anteilmäßige bezirkliche Zuweisung geben, wäre die Stärkung insbesondere des Strukturelements der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen der Berliner Standards, mit dem Schwerpunkt formale Beteiligung über einen Jugendbeirat, möglich. Sinnvoll wäre hier die Verknüpfung mit einer Koordinierungsstelle der Kinder- und Jugendbeteiligung im Jugendamt. In Vorbereitung zum Thema wurde der Verein Familienfreundliche Kommune e.V. gebeten, eine deutschlandweite Übersicht zu den bestehenden repräsentativen Kinder- und Jugendgremien zu erstellen. Die aufbereitete Übersicht wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt. In dieser wurde die Komplexität der Aufgaben, die politischen Kompetenzen der repräsentativen Beteiligungsformen, deren intensive Begleitung und der hohe Aufwand zur konzeptionellen Ausarbeitung deutlich.
A) Rechtsgrundlage: SGB VII, AG KJHG, BezVG §36 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den 16.01.2024 Bezirksstadtrat Keller Bezirksbürgermeisterin Remlinger |
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