Drucksache - 0542/VI  

 
 
Betreff: Informieren zu Schwangerschaftsabbrüchen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Sisauri, Massalme, Mohren, Schröder und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Gesundheit Entscheidung
24.11.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt   
26.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.10.2022
2. BE Gesundheit vom 25.01.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Bezirk ansässigen fachkundigen Ärzt*innen über die neue Rechtslage in Bezug auf den gestrichenen § 219a StGB aufzuklären und sie anzuregen, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in den Praxen und auf ihren Internetseiten bereitzustellen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, selbst Informationen über Anlaufstellen, Behandlungen und in Berlin Mitte ansässige Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Behandlungen vornehmen, gebündelt bereitzustellen und auf der Webseite zu veröffentlichen.

Des Weiteren soll mit diesen Informationen auch auf Ärzt*innen zugegangen werden, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, damit diese die Informationen ebenfalls zur Auslage bzw. Verlinkung im Internet nützen können.

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

Begründung:

Nach langem Kampf wurde Paragraph 219a StGB nun endlich gestrichen. Nun gilt es dafür zu sorgen, dass durch das bisherige Bestehen des Paragraphen 219a fehlende Strukturen umfänglich ausgebessert werden und schwangere Personen ausreichend und niedrigschwellig über Möglichkeiten und Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbche informiert werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen