Drucksache - 0542/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die im Bezirk ansässigen fachkundigen Ärzt*innen über die neue Rechtslage in Bezug auf den gestrichenen § 219a StGB aufzuklären und sie anzuregen, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in den Praxen und auf ihren Internetseiten bereitzustellen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, selbst Informationen über Anlaufstellen, Behandlungen und in Berlin Mitte ansässige Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Behandlungen vornehmen, gebündelt bereitzustellen und auf der Webseite zu veröffentlichen. Des Weiteren soll mit diesen Informationen auch auf Ärzt*innen zugegangen werden, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, damit diese die Informationen ebenfalls zur Auslage bzw. Verlinkung im Internet nützen können.
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Begründung: Nach langem Kampf wurde Paragraph 219a StGB nun endlich gestrichen. Nun gilt es dafür zu sorgen, dass durch das bisherige Bestehen des Paragraphen 219a fehlende Strukturen umfänglich ausgebessert werden und schwangere Personen ausreichend und niedrigschwellig über Möglichkeiten und Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbrüche informiert werden.
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