Drucksache - 0478/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirklichen Sondernutzungsregelungen für die öffentlichen Straßen um folgenden Punkt zu erweitern: Das Aufstellen von händisch bewegbaren Pflanzkübeln im Gehwegunterstreifen und Gehwegoberstreifen bedarf keiner individuellen Erlaubnis i.S.d. §11 Abs. 1 BerlStrG, sondern lediglich einer Anzeige, welche bspw. über ein elektronisches Anzeigeformular auf der Website des Bezirksamtes vorgenommen werden kann. Für diese Art der Sondernutzung werden keinerlei Gebühren erhoben.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 1 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Enthaltung der Fraktion der SPD, 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE).
Begründung: Viele Menschen im Bezirk leben in Wohnungen ohne Balkon und haben keinen Garten. Durch diese Regelung soll unkompliziert das „Gärtnern im kleinen Format direkt vor der Haustür“ ermöglicht werden. Die Begrünung der Straßen hat zudem eine positive ästhetische und klimatische Wirkung und kann auch mehr nachbarschaftliche Interaktion fördern. Die Pflanzkübel müssen händisch bewegbar sein, damit die Feuerwehr bei einem Einsatz nicht behindert wird. Das Bezirksamt kann i.S.d. §11 Abs. 14 BerlStrG eine allgemeine Zulassung für „einheitlich auszuübende Sondernutzungen“ erteilen. Durch die Anzeige bleibt für das Bezirksamt nachvollziehbar, wer sich um die jeweiligen Pflanzkübel kümmert, sodass bei Bedarf (z.B. bei anstehenden Bauarbeiten in diesem Bereich) Kontakt aufgenommen werden kann.
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