Drucksache - 0386/VI  

 
 
Betreff: Wohnungsleerstand in Mitte bekämpfen - Masterplan gegen Leerstand erarbeiten und umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich,Sanehy Kleedörfersowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag fraktion Die Linke vom 07.06.2022
2. Beschluss vom 21.06.2022
3. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .01.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0386/VI

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wohnungsleerstand in Mitte bekämpfen Masterplan gegen Leerstand erarbeiten und umsetzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0386/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung einen Masterplan gegen Leerstand vorzulegen. Aus diesem soll hervorgehen, wie das Bezirksamt kurz- und langfristig plant, Leerstand im Bezirk Mitte strukturell und personell aufzudecken, zu ahnden und zu beenden und wie Meldungen aus der Zivilgesellschaft zu Leerständen kurzfristig beantwortet und bearbeitet werden. Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, den maximalen gesetzlichen Spielraum im Kampf gegen Leerstand auszunutzen.

 

Das Bezirksamt hat am 31.01.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt nimmt den Kampf gegen illegalen Wohnungsleerstand sehr ernst. Dabei ist es in seinem Vorgehen gegen Leerstand im Bezirk an den vorgegebenen gesetzlichen Rahmen gebunden, dessen Spielraum es bereits so weit wie möglich ausnutzt.

In diesem Zusammenhang hat die Zweckentfremdung in den letzten Jahren erfolgreich ermittelten und gemeldeten Leerstand bekämpft. Dieser Weg ist allerdings langwierig, da fast jedes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin und in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg landet. Dies dauert aufgrund der stark belasteten Gerichte zwischen 2 und 6 Jahren und spielt leider gerade den Spekulanten in die Hände.

Bei stark heruntergekommenen (Wohn-)Gebäuden ist es sinnvoll, dass das Stadtentwicklungsamt mit dem Maßnahmenkatalog des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WoAufG Bln) hiergegen vorgeht und Wiederherstellungsmaßnahmen anordnet. Denn hier liegt die fachliche Expertise. Diese Maßnahmen können durch die Zweckentfremdung flankiert werden, soweit diese durch Maßnahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes ausgeschlossen ist. Bußgelder sollten von beiden Bereichen bei Tateinheit, die in der Regel gegeben ist, gemeinsam erlassen werden, um die Höhe des Bußgeldes in die Höhe zu treiben.

Gleichzeitig treibt das Bezirksamt die Stellenbesetzung im Bereich Zweckentfremdung weiter voran, um den Bereich personell zu stärken. Insgesamt stehen der Zweckentfremdung elf Vollzeitäquivalentstellen (VZÄ) zur Verfügung. Davon sind ab 01/23 fünf Stellen unbesetzt. Eine befindet sich in der Ausschreibung, eine weitere Kollegin hat uns Ende 2022 verlassen, eine Kollegin hospitiert bei FM und möchte die Abteilung verlassen, eine Kollegin befindet sich bis Ende 2023 in Elternzeit und eine Kollegin (Teilzeit) fällt aufgrund von Krankheit seit über einem Jahr aus. Somit sind aktuell sechs Stellen in der Zweckentfremdung effektiv besetzt, ein Kollege davon ist in Teilzeit. Mittelfristig strebt das Bezirksamt eine komplette Stellenbesetzung im Bereich Zweckentfremdung an. Dadurch soll eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen, Anträgen und Hinweisen sowie eine schnellstmögliche Umsetzung des Urteils des BVerfG bzw. OVG ermöglicht werden.

Generell können Hinweise zu möglichem Leerstand oder anderweitiger Zweckentfremdung von Wohnraum über folgende Seite getätigt werden: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adresswahl.shtml. Die übermittelten Adressen werden im Rahmen der bestehenden Kapazitäten überprüft. Um ein zügiges Amtsermittlungsverfahren einleiten zu können, ist die Nennung möglichst genauer Angaben zu Wohnungslage (Vorderhaus, linker oder rechter Seitenflügel, Quergebäude, etc.; welche Etage; links Mitte rechts bei einer Blickrichtung von dem letzten Treppenabsatz im Treppenhaus) sowie wenn möglich auch die Nennung von Eigentümer*innen oder Mieter*innen vonnöten. Eine öffentlich zugängliche Antwort kann jedoch aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Stattdessen wird auf eine Beantwortung in der geschlossenen Sitzung des zuständigen BVV-Ausschusses verwiesen.

A)    Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.


Berlin, den 31.01.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen