Drucksache - 0303/VI  

 
 
Betreff: Habersaathstraße 40-48
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich, Sanehy und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Linke vom 10.05.2022
2. GA Austauschbl. LINKE vom 12.05.2022

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt im Widerspruch zur Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes Mitte von Berlin über die DS 2853/V Keine faulen Kompromisse in der Habersaathstraße 40-48 Gutes und bezahlbares Wohnen in der Berliner Innenstadt erhalten bereits entschieden hat, mit der Eigentümerin des Wohngebäudes Habersaathstraße 40-48 eine Vereinbarung über den Abriss des Gebäudes zu treffen?

 

  1. Was hat sich in dem einen Jahr grundsätzliches verändert, dass das Bezirksamt seine Positionen aus dem Mai 2021 radikal in sein Gegenteil verkehrt und trotz erneuten BVV-Beschlusses (0104/IV) für den Erhalt des Wohngebäudes, gegen den Widerstand der Mietenden, gegen den Widerstand der protestierenden Stadtgesellschaft, gegen den Willen der BVV nun den Abriss der 106 gut erhaltenen und bezahlbaren Wohnungen erzwingen will und somit den Interessen der dort Wohnenden und den Interessen des Bezirkes und der Stadt Berlin insgesamt massiv schadet?

 

  1. Gibt es seit der VzK zur DS 2853/V eine veränderte Position der zuständigen Senatsverwaltung in Bezug auf die Zusage der Kostenübernahme für ein Berufungsverfahren? Wenn ja, seit wann und welche?

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt über ein eigenes Brandschutzgutachten verfügt und wenn ja, seit wann und wie ist dieses Gutachten in der Frage des erhaltenswerten und zu schützenden Wohnraums zu bewerten?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Mitte von Berlin den Abriss des intakten Wohngebäudes aus der Perspektive des Klimaschutzes und der gesamtgesellschaftlichen Nachhaltigkeitsaspekte in Hinblick auf die verankerten Ziele im Koalitionsvertrag „Umbau und die Erweiterung Priorität gegenüber Abriss und Neubau“? Hat der geplante Abriss den aktuell ausgerufenen „Klima-Check“ des Bezirksamtes in diesem Zusammenhang bestanden? Wenn ja, bitte den Nachweis darüber vorlegen.

 

 
 

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