Drucksache - 0301/VI
Wir fragen das Bezirksamt:
Im Zusammenhang mit der Planung des Berliner Flussbades standen bisher Aspekte des Denkmalschutzes und der Gewässerqualität im Vordergrund. Zu berücksichtigen sind allerdings auch Sicherheitsbelange. Inwieweit sind die folgenden Fragen bereits geklärt oder befinden sich in Klärung:
1. Ist der Seitenarm der Spree ausreichend tief, um ein gefahrenfreies Schwimmen zu ermöglichen? 2. Ist eine Badeaufsicht geplant und wer führt diese durch? 3. Wie wird das Springen von den Brücken der Spree unterbunden werden können? 4. Welcher Behörde obliegt die Gewährleistung der Badesicherheit? Im Herbst 2021 waren Angler unweit der Gertraudenbrücke auf eine Handgranate gestoßen. Sind die Flussarme auf Überreste von Kampfmitteln hin untersucht worden? |
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