Drucksache - 0226/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs I-32aa (Holzufer), die Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs, die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 17.02.2022
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2022

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den

 

Beschluss über die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs I-32aa (Holzufer), die Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfs, die Durchführung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Das Bezirksamt hat am 15.02.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

 

  1. Der Geltungsbereich wird an den Verlauf der neuen Flurstücksgrenze des Grundstückes Wilhelmine-Gemberg-Weg 10-14, welches im mittleren Bereich des Bebauungsplanes liegt, angepasst. Zudem wird der Geltungsbereich im Bereich der Uferkante in Teilen geringfügig geändert.

 

  1. Der Titel des Bebauungsplanentwurfs wird geändert und lautet nun folgendermaßen: I-32aa für die an die Spree angrenzenden Grundstücke zwischen Michaelkirchstraße und Engeldamm sowie Teilflächen des Grundstücks Köpenicker Straße 40D und des  Wilhelmine-Gemberg-Weg im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

  1. Des Weiteren wird eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Begründung:

 

zu I:

Im mittleren Bereich des Bebauungsplangebietes wurde das Grundstück Wilhelmine-Gemberg-Weg 10-14 neu zugeschnitten. Diese Änderung wird im Bebauungsplan nachvollzogen. Der Geltungsbereich orientiert sich nun am Verlauf der neuen Flurstücksgrenze. Es ergeben sich zum Teil Geltungsbereichsreduzierungen als auch kleinere Geltungsbereichserweiterungen.

Zudem wurde der Geltungsbereich im Bereich der Uferkante in Teilen geringfügig geändert. Diese Änderungen ergeben sich aus der Fortentwicklung der Flurstückszuschnitte.

 

 

zu II:

Der Titel des Bebauungsplanentwurfs wurde aufgrund der Geltungsbereichsanpassung geändert.

 

zu III:

Die Erforderlichkeit einer erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ergibt sich aus Überarbeitungen des Bebauungsplanes nach dem Anzeigeverfahren.

A)    Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 15.02.2022

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

 
 

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