Drucksache - 0192/VI  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung transparent machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich, Elliesen-Kliefoth, Kleedörfer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
23.02.2022 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtenticklung und Facility Management vertagt   
23.03.2022 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtenticklung und Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
05.04.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vvom 08.02.2022
4. BE StadtE vom 23.03.2022
5. BE SozBüDW vom 05.04.2022
6. Beschluss vom 19.05.2022
7. VzK SB vom 25.08.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .07.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0192/VI

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Zweckentfremdung transparent machen!

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0192/VI):

Das Bezirksamt wird ersucht, genehmigte Zweckentfremdung im Bezirk öffentlich (zumindest aber den Ausschussmitgliedern Soziales, Bürgerdienste und Wohnen sowie Stadtentwicklung) zugänglich zu machen.

Hierbei soll eine Liste der genehmigten Zweckentfremdung durch bspw. Leerstand oder Ferienwohnungen erstellt und kontinuierlich aktualisiert werden.

Die Liste soll zudem Informationen über den Beginn der Zweckentfremdung, die Dauer der Genehmigung und den Grund der Zweckentfremdung enthalten.

Das Bezirksamt hat am 02.08.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die gewünschten Informationen unterliegen strengen Vorgaben des Datenschutzes und deren Erfassung sowie Aufbereitung ist nur mit einem hohen Personalaufwand zu bewerkstelligen. Gleichzeitig ist die Öffentlichkeit nicht Beteiligte im Sinne von § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), weshalb eine generelle Veröffentlichung nicht möglich ist. Das Bezirksamt bietet an, analog zu den Verfahren des Stadtentwicklungsamts, bei Bedarf zu Beginn des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen im nicht öffentlichen Teil Fragen hierzu zu beantworten und in rein adressbezogenen Listen die Verfahrensart (Abriss-, Leerstand, FeWo-Nutzung) aufzulisten.

A)     Rechtsgrundlage

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Berlin, den

 

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 
 

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