Drucksache - 0146/VI  

 
 
Betreff: Rehberge III: Interessensbekundungsverfahren (IBV) Parkcafe Rehberge II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich, Elliesen-Kliefoth, I.Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfrage LINKE vom 20.01.2022
2. Antwort vom 25.01.2022

Vorbemerkung:

Mit der Vorlage zur Kenntnisnahme DS 3376/V für die BVV am 18.11.2021 informiert das Bezirksamt über die Absicht, ein Interessensbekundungsverfahren für eine zukünftige Betreibung des Parkcafés Rehberge einzuleiten. Darin wird bezüglich der Phase 2 ausgeführt: Die in der Phase 2 beizubringenden Angaben sind bis zum 15. März 2022 beim Bezirksamt einzureichen. Sofern es mehrere Angebote gibt, entscheidet das Bezirksamt auf Basis der Validität des Betriebs- und Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung der Konzept- und Angebotsqualität.

Wir befürchten, dass bei dieser Vorgehensweise Verabredungen bezüglich der Einbeziehung/Beteiligung der BVV und der Anwohner*innen nicht eingehalten werden.

 

Wir fragen daher das Bezirksamt:

 

  1. Muss die BVV davon ausgehen, dass das Bezirksamt die letztendliche Entscheidung in der Phase 2 ohne Beteiligung der BVV oder von Vertreter*innen der Anwohner*innen durchführen wird?

1a. Wenn ja, warum?

1b. Wenn nein, in welcher Form hat das Bezirksamt die Absicht, die BVV und Vertreter*innen der Anwohner*innen in das gesamte Verfahren und insbesondere in die Entscheidungsfindung einzubeziehen?

 

  1. Sind Presseberichte zutreffend, nach denen das Bezirksamt dem „Weddingweiser“ gegenüber aus einem laufenden IBV informiert und dabei über einzelne Antragsteller informiert hat?

2a. Wenn ja, warum unterrichtet das Bezirksamt die Presse über nichtöffentliche Informationen aus einem laufenden IBV?

2b. Wenn nein, welche Äerungen wurden gegenüber dem

Weddingweiser“ getätigt?

 

  1. Wie konnte bei der Presse entgegen anderslautenden Beschlusslagen des Bezirksamtes (vergl.: Bezirksamtsbeschlusses Nr. 1700 vom 28.09.2021, sowie VzK DS 3376/V) - der Eindruck erweckt werden, dass die Entscheidung über die Phase 1 des IBV allein vom Bezirksamt gefasst wird und die 2. Phase nach einem Bezirksamtsbeschluss in der kommenden Woche eingeleitet werden kann?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die der Anfrage zugrundliegenden Presseinformationen wurden am 15.01.2022 veröffentlicht. Daher konnte die Frist für die Einbringung einer Großen Anfrage gemäß § 42, Ziffer 1, Satz 3 nicht eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Anfrage wird

 direkt beantwortet von ___________________________________

 schriftlich beantwortet

 in der nächsten BVV beantwortet

 zurückgezogen

 
 

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