Drucksache - 0146/VI
Vorbemerkung: Mit der Vorlage zur Kenntnisnahme DS 3376/V für die BVV am 18.11.2021 informiert das Bezirksamt über die Absicht, ein Interessensbekundungsverfahren für eine zukünftige Betreibung des Parkcafés Rehberge einzuleiten. Darin wird bezüglich der Phase 2 ausgeführt: „Die in der Phase 2 beizubringenden Angaben sind bis zum 15. März 2022 beim Bezirksamt einzureichen. Sofern es mehrere Angebote gibt, entscheidet das Bezirksamt auf Basis der Validität des Betriebs- und Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung der Konzept- und Angebotsqualität.“ Wir befürchten, dass bei dieser Vorgehensweise Verabredungen bezüglich der Einbeziehung/Beteiligung der BVV und der Anwohner*innen nicht eingehalten werden.
Wir fragen daher das Bezirksamt:
1a. Wenn ja, warum? 1b. Wenn nein, in welcher Form hat das Bezirksamt die Absicht, die BVV und Vertreter*innen der Anwohner*innen in das gesamte Verfahren und insbesondere in die Entscheidungsfindung einzubeziehen?
2a. Wenn ja, warum unterrichtet das Bezirksamt die Presse über nichtöffentliche Informationen aus einem laufenden IBV? 2b. Wenn nein, welche Äußerungen wurden gegenüber dem „Weddingweiser“ getätigt?
Begründung der Dringlichkeit:Die der Anfrage zugrundliegenden Presseinformationen wurden am 15.01.2022 veröffentlicht. Daher konnte die Frist für die Einbringung einer Großen Anfrage gemäß § 42, Ziffer 1, Satz 3 nicht eingehalten werden.
Diese Anfrage wird direkt beantwortet von ___________________________________ schriftlich beantwortet in der nächsten BVV beantwortet zurückgezogen |
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