Drucksache - 0143/VI  

 
 
Betreff: Feststellung der außergewöhnlichen Notlage nach § 51-57 GO
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteherin der BVVVorsteherin der BVV
Verfasser:Kamm 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrVzB Vorsteherin vom 18.01.2022
2. Beschluss vom 20.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 

 

 

Aufgrund der noch bestehenden Corona-bedingt erforderlichen Einschränkungen stellt die BVV Mitte von Berlin die weiterhin andauernde außergewöhnliche Notlage für die Bezirksverordnetenversammlung fest.

Die BVV stellt damit zusammenhängend fest, dass das „Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen“, das unter Abschnitt VII. der Geschäftsordnung der BVV Mitte geregelt ist, weiterhin Anwendung findet.

 

Die BVV beschließt daher gemäß § 51 Absatz 3 und 4 der Geschäftsordnung der BVV Mitte die Verlängerung der außergewöhnlichen Notlage um drei Monate.

 

 
 

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