Drucksache - 0137/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Wohnungsbauprojekten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Mitte bei Fertigstellung zehn Prozent der Wohnungen mit dichter Belegung an statusgewandelte Flüchtlingshaushalte zu vergeben, um durch Freizug aus Unterkünften dort neu zu belegende Kapazitäten zu schaffen.Welche Reaktion des Senates erfolgte inzwischen auf die Empfehlungen des Bezirksamtes basierend auf der DS 1213/V?
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