Drucksache - 0117/VI  

 
 
Betreff: Beratungsladen „Machbar im Brunnenviertel“ erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme, Sisauri, Dr. Drebes, Nguyen, Schröder sowie die anderen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
15.02.2022 
3 öffentliche Sitzung des Hauptausschusses (ACHTUNG: Beginnt nach dem Ältestenrat) vertagt   
01.03.2022 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
15.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
16.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1. Den Beratungsladen Machbar im Brunnenviertel langfristig zu fördern.

2. Den Träger des Beratungsladens Machbar im Brunnenviertel bei der Überbrückung des Zeitraums bis zur Bewilligung der langfristigen Förderung bei der Aufrechterhaltung des Beratungsangebots zu unterstützen, sei es durch die Nutzung eigener bzw. vom Bezirksamt verwaltete Mittel oder durch Unterstützung bei der Beschaffung von Drittmitteln.

 

 

Begründung:

 

Der vom gemeinnützigen Träger Schildkröte GmbH betriebene Beratungsladen Machbar im Brunnenviertel leistet seit 15 Jahren äerst wertvolle Arbeit in einem Quartier, in dem viele benachteiligte Menschen leben. Bis Ende des Jahres 2021 erfolgte die Finanzierung durch Mittel aus dem Programm Soziale Stadt. Da dies nach dieser langen Zeit nicht mehr zu rechtfertigen ist, sieht die Bezirksverordnetenversammlung eine dauerhafte bzw. möglichst langlaufende Finanzierung durch den Bezirk geboten. Um möglichst viel Zeit für die Beratungsarbeit zu lassen, sollte die Förderung, im Rahmen des haushaltsrechtlich glichen, unbürokratisch und mit langen Förderzeiträumen erfolgen.

Vor allem durch das unglückliche Zusammentreffen des Endes der Projektförderung über das Programm Soziale Stadt und der durch die Wahlen auf Landes- und Bezirksebene verzögerten Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/23 kommt es zu einer Lücke in der Finanzierung, die der Träger nicht aus eigener Kraft schließen kann. Die Bezirksverordnetenversammlung bittet daher das Bezirksamt, den Träger bei der Überbrückung zu helfen. Die Bezirksverordnetenversammlung bittet außerdem darum, dabei auch zu prüfen, ob dafür noch nicht verausgabte Mittel aus dem Doppelhaushalt 2020/21 oder vom Bezirk verwaltete Mittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union des Jobcenters (§ 16a SGB II) genutzt werden können.

 
 

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