Drucksache - 0110/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0110/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Planung der Sicherstellung von Hallenzeiten für 2022/2023 jetzt schon beginnen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0110/VI):
„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, mit Blick auf die in den Jahren 2022/2023 zu sanierenden Sporthallen (vgl. GA Anfrage 0054/VI) im Bezirk bereits jetzt schon mit den betroffenen Vereinen Lösungen zu suchen, um möglichst geringe Ausfallzeiten zu erreichen und Alternativangebote zu schaffen. Bei der Schaffung von möglichen Lösungsansätzen soll das Bezirksamt darauf achten, dass es sich vor allem für Kinder- und Jugendmannschaften um zumutbare Verkehrswege und –zeiten handelt.“
Das Bezirksamt hat am 31.05.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der GA 0054/VI vom 22.12.2021 teilt das Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport, mit, dass im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten mit den Vereinen unter Einbeziehung des Bezirkssportbundes versucht wird, Alternativangebote und mögliche Ersatznutzungszeiten zu finden, um möglichst geringe Ausfallzeiten zu erreichen. Im aktuell laufenden Vergabeverfahren (ab Mai 2022) wird dies ebenfalls entsprechende Berücksichtigung finden. Leider ist eine Vollkompensation aller Nutzungszeiten bedingt durch die immer noch bestehenden erheblichen Hallendefizite im Bezirk Mitte nicht vollständig möglich. Durch die Fertigstellung der Sporthalle Demminer Straße (Ende 2021) hat sich die Situation etwas entspannt und den Vereinen können wieder zusätzliche Nutzungszeiten angeboten werden. Gleiches gilt für die neue Sporthalle Boyenstraße, welche ab Sommer 2022 zur Nutzung bereitsteht. Hierfür liegen bereits sehr viele Anträge von Nutzungszeiten vor. Zumutbare Verkehrswege und –zeiten vor allem für Kinder- und Jugendmannschaften finden immer Beachtung. Dies ist bereits in den Vergaberegeln für den Bezirk Mitte vereinbart.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz Keine Berlin, den 31.05.2022 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Remlinger
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