Drucksache - 0088/VI  

 
 
Betreff: Transparenz bei Stellenbesetzungsverfahren im Bezirksamt schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, B. Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2021 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA CDU vom 16.12.2021
2. Beschluss vom 16.12.2021
3. VzK SB vom 22.12.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 beschlossen folgendes Ersuchen an das Bezirksamt zu richten:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1. Volle Transparenz zum Stellenbesetzungsverfahren der Leitung des Steuerungsdienstes herzustellen.

2. Die Stellenbesetzung bis zur Klärung der offenen Fragen zum Stellenbesetzungsverfahrens auszusetzen

 

Das Bezirksamt hat am 21.12.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Das in der Drucksache 0088/VI an das Bezirksamt gerichtete Ersuchen ist gemäß § 13 Abs.1 S. 4 BezVG zurückzuweisen. Ersuchen in Einzelpersonalangelegenheiten sind von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Das Ersuchen ist auf die Unterbrechung eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet und unterfällt damit nicht dem grundsätzlichen Recht der BVV sich mit Ersuchen an das Bezirksamt zu wenden.

Die Zurückweisung erfolgt aus Rechtsgründen. Wie im Ältestenrat bereits vor Einbringung der Drucksache angeboten, wird das Bezirksamt wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens, soweit (datenschutz-)rechtlich zulässig und gewünscht, zum Verfahrensablauf und inhalt umfassend Auskunft geben.

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 1 S. 4 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den

  Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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