Drucksache - 0042/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens haben sich acht von zwölf Jurymitglieder mit einer Gesamtpunktzahl von 1.661 Punkten für das Konzept der Wendepunkt gGmbH als Favoritin in dem Verfahren ausgesprochen. Das Bezirksamt folgt dem Votum der Jury und beauftragt die Wendepunkt gGmbH mit der Umsetzung Ihres Konzeptes in Absprache mit den zuständigen Ämtern und Abteilungen des Bezirksamtes. Das Straßen- und Grünflächenamt wird federführend aufgefordert, sich mit der Wendepunkt gGmbH bzgl. der Absprache weiterer Schritte in Verbindung zu setzen.
Die ursprüngliche Erlaubnis mit dem bisherigen Betreiber des Café Leo war zeitlich befristet und endete am 31.12.2020. Coronabedingt wurde diese Frist um ein Jahr verlängert. Mit Auslaufen der Genehmigung nutzte das Bezirksamt die Gelegenheit, auch anderen Interessenten die Möglichkeit einzuräumen, ein Angebot für das soziokulturelle Umfeld des Leopoldplatzes zu entwickeln. Bei der Zurverfügungstellung solcher öffentlichen Flächen muss allen Interessenten die Möglichkeit einer Bewerbung eingeräumt werden. Eine Überlassung der Fläche an einen Interessenten unter Ausschluss anderer kann nur nach hinreichender Abwägung der öffentlichen Interessen erfolgen. Um die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung hinreichend prüfen und eine rechtssichere Interessenabwägung vornehmen zu können, ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) notwendig. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 beschlossen, ein neues Vergabeverfahren für das Café Leo durchzuführen. Die Erarbeitung eines dafür notwenigen Anforderungsprofils erfolgte in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Präventionskoordination, dem Straßen- und Grünflächenamt, dem Ordnungsamt, den Fraktionen der BVV sowie des Präventionsbeauftragten der Polizei. Zusätzlich wurde das IBV in zahlreichen Ausschusssitzungen der BVV (u.a. WiArbOrdGlei, UNVG), auf dem Runden Tisch Leopoldplatz sowie in einer Sitzung der Stadtteilvertretung öffentlich erörtert. Die Jury bestand aus Vertretenden des Bezirksamtes sowie den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Vorstehenden. A) Rechtsgrundlage § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 16.11.2021
Bezirksbürgermeister von Dassel
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