Drucksache - 3379/V  

 
 
Betreff: Beschluss des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“ für die Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 03.11.2021
2. Anlage-1_-B-Plan-1-107-Abwägung_3_1_1-107
3. Anlage-2-B-Plan-1-107-_Abwägung_4_1_1-107
4. Anlage-3-B-Plan-1-107-stadtmission_bebauungsplan_3-1_4-1

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .10.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3379/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den Beschluss des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-107„Berliner Stadtmission“ für die Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 beschlossen:

1. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

3. Für den Bebauungsplanentwurf wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

Begründung:

zu 1., 2.: siehe Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II-7b-1VE (Anlagen 1 und 2).

zu 3.: Das Verfahren soll auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs 1-107 mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.

A)    Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 02.11.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlagen:

1) Zusammenfassung der Ergebnisse und Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

2) Zusammenfassung der Ergebnisse und Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

3) Bebauungsplanentwurf 1-107 vom 02.07.2019 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Absatz 1 BauGB

 

 
 

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