Drucksache - 3370/V  

 
 
Betreff: über Fortschreibung Konzept zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 14.09.2021
2. Anlage_Fortschreibung_BB_Konzept

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .08.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

 

über Fortschreibung Konzept zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beigefügte Fortschreibung des Konzepts zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen.

Die in 2017 durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Leitlinien für Bürgerbeteiligung wurden in 2018 durch das Konzept zur Umsetzung durch das Bezirksamt präzisierend ausgeführt.

Mittlerweile konnten in der konkreten Umsetzung der Leitlinien Erfahrungen gesammelt werden, die sich nunmehr in der Fortschreibung des Konzepts wiederspiegeln.

Beispielsweise hat die BVV mit ihrem Beschluss zur Drucksachen-Nr. 3170/V aufgrund des ersten Falls einer Beteiligungsinitiierung für eine Maßnahme, die kein Vorhaben des Bezirksamtes ist, den diesbezüglichen Verfahrensablauf konkretisierend zu den Leitlinien dargestellt. Auch erfolgte die Einrichtung eines Beteiligungsbeirates zum Ende des vergangenen Jahres auf Anregung der BVV sowie vor dem Hintergrund des Beschlusses von Leitlinien zur stadträumlichen Entwicklung auf Landesebene die Mittelnutzung für die Qualifizierung des Büros für Bürgerbeteiligung durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters, der nunmehr das verwaltungsinterne Büro durch einen verwaltungsexternen Teil ergänzt.

 

A)    Rechtsgrundlage

§ 13 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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