Drucksache - 3369/V  

 
 
Betreff: über den Beschluss der Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-112 (Uferhallen) sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung – zur Kenntnisnahme -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Anlage-1_Bebauungsplanentwurf_1-112_20200513
3. Anlage-2_Bebauungsplanentwurf_1-112a_210419
4. Anlage-3_Bebauungsplanentwurf_1-112b_210419
1. VzK SB vom 14.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .08.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den Beschluss der Teilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-112 (Uferhallen) sowie die Einbringung einer Vorlage in die Bezirksverordnetenversammlung – zur Kenntnisnahme - 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 beschlossen:

 

  1.                                                                                                        Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-112 für die Grundstücke Uferstraße 8 und Neben Uferstraße 8 sowie die Grundstücke zwischen diesen Flächen und der Uferstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wird in den

 

Geltungsbereich 1-112a für das Grundstück Uferstraße 8, Flurstücke 523, 525 und 534 der Flur 15 sowie der Uferstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen und den

 

Geltungsbereich 1-112b für das Grundstück neben Uferstraße 8, Flurstücke 524 und 535 der Flur 15 sowie der Uferstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

 

geteilt.

 

  1.                                                                                                        Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne werden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die Behördenbeteiligungen gemäß §4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Begründung

Bestandsnutzung und geltendes Planungsrecht haben sich gegenüber des Bezirksamtsaufstellungsbeschlusses 1073 vom 09.06.2020 nicht verändert. Auch die Planungskonzepte haben sich nicht verändert, wie auch die zwischenzeitlich durchgeführte frühzeitige Behördenbeteiligung zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden, Änderung geführt hat.

 

Anlass für die Teilung des Geltungsbereichs und Fortführung in zwei getrennten Verfahren, sind die sich abzeichnenden unterschiedlichen Zeithorizonte der Planungsabläufe. Für das Bebauungsplanverfahren 1-112a ist in Kürze eine Vereinbarung mit dem Eigentümer über das Verfahren zu erwarten.

 

A)    Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlage

1)                                                                                                                                                                Bebauungsplanentwurf 1-112 vom 13.05.2020

2)                                                                                                                                                                Bebauungsplanentwurf 1-112a

3)                                                                                                                                                                Bebauungsplanentwurf 1-112b

 

 
 

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