Drucksache - 3356/V  

 
 
Betreff: über den Beschluss des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“ und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II-7b-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 14.09.2021
2. Anlage 1_II-7b-1 VE_FBB_Auswertung_03
3. Anlage 2_II-7b-1 VE_FTOEB_Auswertung_04
4. Anlage 3_II-7b-1_VE_TOEB_03_2021_07_01

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .07.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über den Beschluss des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“ und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II-7b-1

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen:

1. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

3. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

4.  Das Verfahren des Bebauungsplanentwurfs II-7b-1 für die Grundstücke Stromstraße 60-62, Turmstraße 28-29 und Wilhelmshavener Straße 1 sowie einer Teilfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingestellt.

 

Begründung:

Zu 1., 2.: siehe Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II-7b-1VE (Anlagen 1 und 2).

Zu 3.: Das Verfahren soll auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs II-7b-1VE mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.

Zu 4.: Das alte Bebauungsplanverfahren II-7b-1 mit Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 15. November 2011 muss nach formal eingestellt werden.

A)      Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlagen:

1) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

2) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

3) Bebauungsplanentwurf II-7b-1VE vom 01.07.2021 zur Vorbereitung der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

 

 
 

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