Drucksache - 3356/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Drs.-Nr. Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über den Beschluss des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-7b-1VE „Strom-/Turmstraße“ und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Einstellung des Bebauungsplanverfahrens II-7b-1 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen: 1. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt. 2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt. 3. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt. 4. Das Verfahren des Bebauungsplanentwurfs II-7b-1 für die Grundstücke Stromstraße 60-62, Turmstraße 28-29 und Wilhelmshavener Straße 1 sowie einer Teilfläche der Stromstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingestellt.
Begründung: Zu 1., 2.: siehe Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II-7b-1VE (Anlagen 1 und 2). Zu 3.: Das Verfahren soll auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs II-7b-1VE mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden. Zu 4.: Das alte Bebauungsplanverfahren II-7b-1 mit Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts vom 15. November 2011 muss nach formal eingestellt werden. A) Rechtsgrundlage Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
Anlagen: 1) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 2) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 3) Bebauungsplanentwurf II-7b-1VE vom 01.07.2021 zur Vorbereitung der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB
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