Drucksache - 3280/V  

 
 
Betreff: Bewilligungszeitraum für den Bewilligungsbescheid nach dem IBV zum Cafe Leo ergänzen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 10.08.2021
2. Beschluss vom 26.08.2021
4. Anlage Bewilligungszeitrau für den Bewilligungsbescheid nach IBV Cafe Leo ergänzen
3. VzK SB vom 02.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 19.10.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3280/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Bewilligungszeitraum für den Bewilligungsbescheid nach dem IBV zum Café Leo ergänzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3280/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das bereits gestartete IBV für das Café Leo dahingehend zu präzisieren, dass nach Abschluss des IBV seitens des Bezirksamtes ein Vertragszeitraum von mindestens fünf Jahren zuzüglich optionaler Verlängerungen von weiteren fünf Jahren angestrebt wird. Im Übrigen wird das Bezirksamt ersucht, dringend zu prüfen, ob das vorliegende IBV ohne Angabe einer Vertragslaufzeit überhaupt rechtsgültig ist.

 

Das Bezirksamt hat am 26.10.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

In den Unterlagen, die den Teilnehmer(inne)n zugesandt werden, sind sämtliche Vorgaben – auch hinsichtlich der angedachten Nutzungsdauer – dargelegt. Insoweit bedarf es keiner Präzisierung des Interessenbekundungsverfahrens. Das Anschreiben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine


Berlin, den 26.10.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel  Für die Leiterin der Abteilung

  Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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