Drucksache - 3218/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Herr BzBM von Dassel: „Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schug, zu Ihrer Dringlichkeitsanfrage 2318/V nehme ich wie folgt Stellung. Das Straßen- und Grünflächenamt hat keine Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte haben die Bürgerinnen und Bürger. Das SGA pflegt die Grünanlagen und sichert den Gemeingebrauch. Aus diesem Grund tritt das SGA auch sehr entschieden ein gegen die schleichende oder offene Privatisierung durch kommerzielle Anliegen in öffentlichen Grünanlagen. Die hier erfolgte Okkupierung eines Teils einer öffentlichen Grünanlage durch das Grüne Amphitheater ist nach dem Grünanlagensatz nicht zulässig. Zur zweiten Frage: Ja, es richtig, dass Herr Schulz ohne Rücksprache mit dem SGA, aber auch ohne Rücksprache mit der zuständigen Abteilung Baugenehmigung, also Stadtentwicklung, am Freitag dort die Materialien für das Monbijoutheater abgelegt hat. Deswegen haben wir auch, um die Gefahr zu beseitigen, das erstmal abgesperrt. Richtig ist auch, dass das nicht dort schon lag. Das gab immer auch wieder Meldungen, dass hätte ja die ganze Zeit da gelegen. Heute hat auch mal unser neuer SGA-Leiter, Herr Kirk, auch mit Herrn Schulz sprechen können und er hat noch einmal bestätigt, dass das am Freitag dorthin verbracht worden ist. Wir haben ihn heute auch aufgefordert dann die Sachen auch wieder wegzubringen. Da hat Herr Schulz uns geantwortet, dass er dafür leider keine Kapazitäten hat.
Die Frage drei: Das SGA ist den Hinweisen auf Verstoß gegen das Grünanlagengesetz nachgegangen und mit Unterstützung von Ordnungsamt und Polizei wurden die Verursachenden festgestellt, wie gesagt das hatte ich gerade angedeutet. Das war der ehemalige Betreiber des Monbijou-Hexenhof-Theaters. Die Fläche wurde zur Vermeidung weiterer rechtswidriger Handlungen gesichert und das Betreten polizeilich untersagt.
Zur vierten Frage: Der Monbijoupark ist, aber das wissen Sie alle genauso gut wie wir im Bezirksamt, auch ohne zusätzliche Fremdbenutzung kaum in der Lage die Nachfrage der Grünfläche zur Erholung zu befriedigen. Die Flächen sind über einen Bebauungsplan planungsrechtlich als Grünfläche ausgewiesen. Der Widerspruch zwischen politischem Willen hier eine Grünanlage zu sichern und der tatsächlichen kulturellen Nutzung in festen Bauwerken, die eine Genehmigung erfordern, war, glaube ich, die Ursache für den jahrelangen Dauerkonflikt, den wir hier in der BVV, in der Verwaltung, aber natürlich auch mit den Theatermachern und Theatermacherinnen hatten. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat die BVV das Bezirksamt aufgefordert den Bebauungsplan zu ändern. Die Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen, der Humboldt-Universität, wurden aufgenommen, um einen gemeinsame Zielvorstellung für den Ort zu entwickeln. Eine Einigung mit der Humboldt-Universität ist immer noch nicht gelungen. Unser Hauptproblem ist, dass der Betrieb des Theaters stets an einen Barbetrieb mit einer sehr, sehr großen Schankfläche verbunden war. In der Regel dann ja auch nochmal mit einer großen Tanzfläche, die dann eben auch kommerzialisiert worden war. Das heißt die Flächen der Promenaden wurden immer direkt mit einbezogen. Nach Aussage der Betreiber und das kennen wir auch alles, war dieser Schankbetrieb für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebs zwingend erforderlich. Wir sprechen also hier immer nicht nur über das Theater, sondern auch über Schank, Vorgarten, die ganze Nutzung der Spree-Promenade und dieses Theater zu finanzieren. Nach Auffassung des Bezirksamts darf die Ausweisung von Flächen für kulturelle, temporäre Nutzung im Verhältnis zur generellen Ausweisung einer Grünanlage nur deutlich untergeordnet ausfallen. Sollte ein Konsens mit der Humboldt-Universität für eine gemeinsame Zielperspektive und eine positive Rückkopplung dieser Zielperspektive in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgen können, wäre ab diesem Zeitpunkt ein Planungsvertrauen für ein Bebauungsplanänderungsverfahren von mindestens zwei Jahren erforderlich. Das, was ich jetzt hier vorgelesen habe unter der Frage vier, hat auch das Bezirksamt der Sprecherin der Initiative „Einfach Machen übermittelt, um auch ihr den aktuellen Sachstand zu übermitteln. Die Vorwürfe, dass wir hier nicht mit der Theaterinitiative kommunizieren würden, trifft also nicht zu.
Jetzt dann noch die fünfte Frage: Was bieten wir denn eigentlich alles an für wirklich corona-bedingte neue Kulturordnungen und Kulturangebote. Mit der Senatsverwaltung für Kultur du Europa wurde die Benutzung des Bebelplatzes, des Gendarmenmarktes und des Lesergartens der Schiller Bibliothek vereinbart. Außerdem wird die Nutzung des Rathausforums für mehrere Tage rund um den Neptunbrunnen erweitert und damit öffentliche Veranstaltungen und ein Open-Air-Kino ermöglicht. Im Zusammenhang mit dem Bebelplatz und dem Gendarmenmarkt wurden nach Abstimmung die Bestimmungen des Positiv-Negativ-Katalogs weitgehend ausgesetzt. Das Primetime-Theater erhält die Genehmigung im Strandbad Plötzensee eine temporäre Spielstätte zu errichten und damit sehen Sie, dass der Bezirk Mitte deutlich mehr und auch höherwertige Angebote als andere Bezirke offeriert hat in der gebeutelten Kultur auch pandemiesichere Aufführungsstätten zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank.“
Herr BV Diedrich: „Also zu den jetzt letzten Antworten von Herrn von Dassel vielleicht so viel: Sie hatten ja auch dargestellt, dass das Theater dort an für sich nicht zulässig ist und Sie haben die ganzen Gründe aufgezählt und so weiter und so fort. Ich will nur nochmal nachfragen und vielleicht auch darauf aufmerksam machen, dass für kulturelle Veranstaltungen, für die es nur fliegende Bauten bedarf, dafür brauchen wir ja keinen Bebauungsplan großartig anpassen, sondern das kann man tatsächlich mit entsprechenden, schlichten Genehmigungen für die Sondernutzung dort in einer Grünfläche machen, so wie es in der Vergangenheit ja auch passiert ist. Von daher schon mal an dieser Stelle, bevor ich mich vielleicht später nochmal dazu melde, der Apell an das Bezirksamt, an die zu genehmigenden Behörden, hier tatsächlich, so wie wir es in den vergangenen Wochen und Monaten auch immer wieder in der BVV beschlossen haben, solche Anträge wohlwollend zu prüfen, zügig zu prüfen und vor allem dann auch mit einem positiven Ergebnis zu versehen, selbstverständlich immer im Einklang mit dem geltenden Recht. Also fliegende Bauten und kulturelle Nutzungen könnten sofort genehmigt werden, wenn das Bezirksamt es nur wollte und mein Eindruck ist, dass das Bezirksamt das nicht will.“ Herr BV Pieper:
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