Drucksache - 3205/V  

 
 
Betreff: BVG Haltestellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Entscheidung
21.06.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
23.08.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2021 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 08.06.2021
2. Austauschblatt vom 23.08.2021
3. BE WiArb vom 23.08.2021
4. Beschluss vom 16.09.2021
5. VzK SB vom 23.11.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 11.2021

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Ordnungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  3205/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über BVG Haltestellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.06.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3205/V):

 

Wir fordern das Bezirksamt auf, in Absprache mit der BVG zu ermitteln, welche BVG

Haltestellen im Bezirk durch Falschparker behindert werden. Anschließend soll in

Zusammenarbeit bis Jahresende einen ersten Maßnahmenkatalog erstellt werden, um den

barrierefreien Zugang zu diesen Haltestellen zu gewährleiten. Dazu könnten bspw. zählen

der schwerpunktmäßige Einsatz des Ordnungsamts, Markierungen der Haltestellen, die

Einrichtung intelligenter Parksperren, wie sie bspw. schon für E-Auto Ladestellen verwendet werden, oder eine Öffentlichkeitskampagne im Bezirk, die darauf aufmerksam macht, wie problematisch und zum Teil lebensgefährlich Falschparken ist, zählen. Der BVV ist

regelmäßig in den betreffenden Ausschüssen zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am 09.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die betreffenden Haltestellen werden durch die BVG betrieben. In Einzelfällen wendet sich die BVG an das Straßen- und Grünflächenamt Mitte von Berlin, um bauliche Veränderungen zu erwirken. Dazu besteht zwischen den Institutionen eine gute Zusammenarbeit. Aktuell sind jedoch keine Bestrebungen der BVG bekannt, Änderungen zu erwirken.

 

Gemäß § 34 Abs. 2 und 3 Berliner Mobilitätsgesetz -"Vermeidung von Störungen bei Bus und Straßenbahn"- verfügt der Gesetzgeber: "Außerordentliche Umstände, die zu einer massiven Störung der Leistungserbringung führen, werden von den im straßengebundenen ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen den für die Verkehrslenkung zuständigen Stellen umgehend angezeigt. Die zuständigen Stellen ergreifen bei Bedarf unverzüglich verkehrsordnende, -regelnde oder -organisatorische Maßnahmen für eine Beseitigung oder Minimierung von Störungen [...]".

Wenn die BVG also der für die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV zuständigen SenUVK meldet, dass der Busverkehr an einer Haltestelle massiv gestört ist, wird die SenUVK prinzipiell unverzüglich z.B. ergänzende Haltverbotsschilder, Fahrbahnmarkierungen o.Ä. anordnen. Auch sind Störungsmeldungen an das bezirkliche Ordnungsamt möglich.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist, neben einer Vielfalt anderer Zuständigkeiten, eine wesentliche Aufgabe des Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes. Behindern Fahrzeuge die Nutzung von Haltestellen werden diese i.d.R. vom AOD umgesetzt.

Umsetzungen können durch eine Gesetzesänderung auch durch die BVG selbst erfolgen, wovon diese seit einiger Zeit erkennbar Gebrauch macht.

 

Eine Statistik über Falschparker im Bereich von BVG Haltestellen wird vom Ordnungsamt nicht geführt.

 

In Berlin gibt es ca. 6.500 Richtungshaltestellen. Diese werden täglich mehrmals durch die BVG angefahren. Es ist davon auszugehen, dass an allen Haltestellen in unterschiedlicher Häufigkeit Falschparkvorgänge aufgetreten sind. Eine detaillierte Auswertung hierzu liegt jedoch nicht vor.

 

Es finden berlinweit zusätzlich 2x jährlich Schwerpunktkontrollen zur Überwachung von Haltestellen und Busspuren statt. Diese werden von den Ordnungsämtern und der Polizei Berlin gemeinsam durchgeführt.

 

Eine sicher wünschenswerte noch häufigere Kontrolle ist aufgrund einer Vielzahl weiterer durch das Ordnungsamt Mitte von Berlin zu erbringender Leistungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen leider nicht möglich.

 

Grundsätzlich ist eine Öffentlichkeitskampagne zur Frage des Falschparkens über die bezirkliche Pressestelle / Social Media-Redaktion möglich. Das Thema „Falschparken im Bereich von BVG-Haltestellen im Bezirk Mitte“ würde sich gut dazu eignen, um daraus eine Ordnungsamt-Kampagne auf den bezirklichen Social-Media-Kanälen (Twitter, Facebook, Instagram und Youtube) zu entwickeln.

 

Inhaltlich müsste aber vorab mit der BVG geklärt werden, ob und inwiefern hierbei Haltestellen benannt und in die öffentlichkeitswirksame Aufklärungsarbeit des Bezirksamtes Mitte von Berlin einbezogen werden dürften, da sich die Haltestellen nicht im Besitz des Bezirksamts Mitte befinden.

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin, den 09.11.2021

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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