Drucksache - 3135/V  

 
 
Betreff: Inklusion fördern – Projekt „The Soul Office“ finanziell unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
08.06.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
10.08.2021 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
07.09.2021 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 18.05.2021
2. BE SozGes vom 08.09.2021
3. Beschluss vom 16.09.2021
4. VzK SB vom 09.01.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 12.12.2023

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3135/V

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Inklusion fördern Projekt „The Soul Office“ finanziell unterstützen“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3135/V)

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, das Projekt „The Soul Office“ im Wedding dabei zu unterstützen. eine finanzielle Förderung für die kommenden zwei Jahre zu erhalten. Hierbei ist auch zu prüfen, welche Finanzierungen aus der Präventionsarbeit von Landesebene und/oder der Sozialversicherungen dafür in Frage kommen.

 

Nach Ablauf der Testphase und Evaluation soll ggf. geprüft werden, ob die Idee eines geschützten Workplaces für psychisch erkrankte Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit der Kopf, Hand + Fuss gGmbH auch an anderen Bezirksstandorten etabliert werden sollte und wie dies unterstützt werden kann.

 

Das Bezirksamt wird zudem ersucht zu prüfen, inwieweit es selbst für die eigenen Beschäftigten von einer Kooperation profitieren könnte.

 

Das Bezirksamt hat am 12.12.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Projektbeschreibung und andere Informationen befanden sich zum Zeitpunkt der dem Schlussbericht zu Grunde liegenden Stellungnahme auf der Trägerwebseite des Projektes und sind heute inhaltlich aktualisiert auf www.souloffice-berlin.de zu finden. Mittlerweile ist es dem Projektträger gelungen Lottomittel zu akquirieren und das Projekt zu verstetigen.

The Soul Office

Projektname: The Soul Office

Projektpartner: Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf

Status:  Start in 2022

Kontakt: Stefanie Trzecinski (trzecinski@kopfhandundfuss.de)

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde durch das Bezirksamt folgendes festgestellt:

Bei dem Projektträger handelt es sich um einen im Bereich der Inklusion sehr erfahrenen Anbieter, der, nach eigener Darstellung, diverse Projekte betreibt und in der Vergangenheit betrieben hat. Der Projektträger hat das Thema psychische Gesundheit aufgegriffen, um jenseits der etablierten psychosozialen Versorgungslandschaft einen Zugang für berufstätige und von psychischer Erkrankung bedrohte oder bereits betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.

Die Zielgruppe wurde klar beschrieben. Es geht um berufstätige Menschen, die aufgrund von unterschiedlichen beruflichen Stressoren Gefahr laufen, über kurz oder lang psychisch zu erkranken und damit verbunden einem erheblichen beruflichen Exklusionsrisiko ausgesetzt wären. Dem wollte der Träger mit einem inklusiven Coworking-Space mit kombinierter psychologischer Betreuung und Begleitung entgegenwirken.

Der Projektansatz verfolgte einen klar präventiven und integrativen Ansatz und zielte auf die Vermeidung von Arbeitsausfällen durch die Verhinderung/Milderung und Besserung von psychischen Erkrankungen ab.

Die Grundannahme ist dabei, dass in der Arbeitswelt ein Zusammenhang gesehen wird zwischen dem Entstehen und der Begünstigung von psychischen Erkrankungen und den Faktoren Arbeitsplatzausstattung, organisatorischen Abläufen, Arbeitsverdichtung, Auswirkungen von Homeoffice und dem Mangel an persönlichen Kontakten. Dies ist in wissenschaftlichen Studien hinreichend belegt worden. Zudem weisen die von Krankenkassen erhobenen Daten mit Bezug auf Krankentage aufgrund von psychischen Erkrankungen darauf hin, dass immer mehr Menschen aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können oder sogar berufsunfähig bzw. vorzeitig berentet werden müssen.

 

Dem Bezirk stehen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung von psychisch kranken Menschen zur Verfügung. Einerseits werden mit Zuwendungen aus dem Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) Kontakt- und Beratungsstellen und Zuverdienstangebote für psychisch kranke Menschen sowie Alkohol-und Medikamentenberatungsstellen in den integrierten Suchtberatungsstellen finanziert. Die Zuwendungen im Rahmen des PEP sind zweckgebunden und entsprechend der vorgegebenen Standards zu verwenden.

Andererseits ist der Bezirk im Rahmen des BTHG Rehaträger und reicht auf Antrag individuelle, personenbezogene Teilhabeleistungen an teilhabeberechtigte Personen aus. Beide Finanzierungsoptionen kommen für das geplante Projekt nicht in Frage, weshalb zu begrüßen ist, dass das Projekt zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Lottomitteln finanziert ist.

Grundsätzlich war der beschriebene Projektgedanke inhaltlich nachvollziehbar dargestellt und richtet sich an eine Zielgruppe, die mit den bestehenden Strukturen im Bezirk und insbesondere mit den Leistungen im Rahmen der Teilhaben nach dem BTHG nicht vollumfänglich erreicht wurde.

 

Unabhängig von der fachlich nachvollziehbaren und sehr charmanten Projektidee ist aus fachlicher Sicht des Bezirksamtes keine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen der Sozialgesetzgebung und damit aus bezirklichen Mitteln möglich.

Da es sich um eine präventive Maßnahme für von psychischer Erkrankung betroffene oder bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt, sind in erster Linie die Arbeitgeber/Unternehmen in der Pflicht. Schon heute investieren Unternehmen viel, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten bzw. die Gesundheitsquote im Unternehmen zu erhöhen.

Dazu kooperieren die Krankenkassen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit interessierten Unternehmen. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/bgf/BGF_s.jsp.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die VzK hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da es sich um eine Vorlage, rein berichtenden Charakters handelt.

Berlin, den 12.12.2023

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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