Drucksache - 3030/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der weiterhin erforderlichen Versammlungsbeschränkungen stellt die BVV Mitte von Berlin die weiterhin andauernde außergewöhnliche Notlage für die Bezirksverordnetenversammlung fest.
Die BVV stellt fest, dass die als "Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen“ unter Abschnitt VII. der Geschäftsordnung der BVV Mitte gergelten Voraussetzungen weiterhin bestehen. Die BVV beschließt daher gemäß § 56, Ziffer 3, Absatz 2 der Geschäftsordnung der BVV Mitte die Verlängerung der außergewöhnliche Notlage um 3 Monate.
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