Drucksache - 3030/V  

 
 
Betreff: fortlaufende Feststellung der außergewöhnlichen Notlage (§56, Ziffer 3, Absatz 2 GO der BVV Mitte)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVVorsteher der BVV
Verfasser:Bertermann 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dr VzB Vorsteher vom 16.03.2021
2. Beschluss vom 18.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der weiterhin erforderlichen Versammlungsbeschränkungen stellt die BVV Mitte von Berlin die weiterhin andauernde außergewöhnliche Notlage für die Bezirksverordnetenversammlung fest.

 

Die BVV stellt fest, dass die als "Abweichende Verfahren in außergewöhnlichen Notlagen“ unter Abschnitt VII. der Geschäftsordnung der BVV Mitte gergelten Voraussetzungen weiterhin bestehen. Die BVV beschließt daher gemäß § 56, Ziffer 3, Absatz 2 der Geschäftsordnung der BVV Mitte die Verlängerung der außergewöhnliche Notlage um 3 Monate.

 

 

 

 
 

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