Drucksache - 2806/V  

 
 
Betreff: Bürger*innenbeteiligung auch für Arbeitnehmer*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM vertagt   
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Soziale Stadt vom 17.11.2020
3. ÄA DIE LINKE vom 30.11.2020
4. Beschluss vom 28.01.2021
5. VzK SB vom 17.02.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 08.02.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2806/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über
Bürger*innenbeteiligung auch für Arbeitnehmer*innen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgendes Ersuchen  an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2806/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Veranstaltungen (bspw. Jurysitzungen, Auswahlgremien, Beratungen) bei denen eine Beteiligung der Bürger*innen notwendig bzw. erwünscht ist, so zu terminieren, dass diese für Arbeitnehmer*innen auch unter Wahrung ihrer beruflichen Verpflichtungen wahrnehmbar sind. Ohne hier feste Zeitvorgaben vorzugeben, aber dennoch einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt zu liefern, sollten diese Veranstaltungen außerhalb der üblichen 'Kernarbeitszeiten' liegen, d.h. frühestens ab 17 Uhr beginnen.

 

Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt hat den obg. BVV-Beschluss zur Berücksichtigung an seine Fachabteilungen gereicht sowie an die in seinem Auftrag tätigen Initiator*innen möglicher Beteiligungsverfahren, wie die Stadtteilkoordinationen, Quartiersmanagement-Teams, Gebietsbeauftragte und das Büro für Bürgerbeteiligung.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 16.02.2021


Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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