|
Betreff: |
Mieter*innenvertreibung Habersaathstraße 40-48 III: - Wann wird endlich das Zweckentfremdungsverbot umgesetzt - Prüfungsergebnis Beschlagnahmung von Wohnraum? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Verfasser: | Neugebauer, Siewer, F. Bertermann | |
Drucksache-Art: | Dringlichkeitsanfrage | Dringlichkeitsanfrage |
Beratungsfolge: |
|
| | | |
|
|
|
Wir fragen das Bezirksamt: - Welche neuen Informationen – die sich nach der Beantwortung der GA 2141/V in der BVV vom 21.11.2019 ergeben haben – kann das Bezirksamt zum Verfahrensstand der Bearbeitung des Widerspruchs des Eigentümers gegen die Anordnung des Bezirksamtes zur Beseitigung des Leerstands auf eigene Kosten mitteilen?
- Welche Maßnahmen – die nach der Beantwortung der GA 2141/V in der BVV vom 21.11.2019 eingeleitet wurden – hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um den jahrelangen Leerstand der ca. 90 Wohnungen endlich zu unterbinden?
- Wann ist damit zu rechnen, dass sich der Bezirk endlich in der Lage sieht, dass Zweckentfremdungsrecht umfassen einzusetzen (z. B. Treuhänder), statt weiterhin dem Leerstand und damit Verfall des Gebäudes zuzusehen?
4. Welche Ergebnisse hat die angekündigte Prüfung der Beschlagnahme von Wohnraum ergeben und warum erfolgte eine solche Prüfung - wenn man den diesbezüglichen Presseveröffentlichungen zur Besetzung der Habersaathstraße 46 Glauben schenken darf - erst unter dem Eindruck der Besetzung der Wohnungen am 29.10.2020? |
|