Drucksache - 2698/V  

 
 
Betreff: über die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungs-plans 1-81 (Spreepromenade).
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB vom 23.09.2020
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
3. Beschluss vom 05.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                          Drucksache Nr.:2698/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-81 (Spreepromenade).

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-81 vom 10.02.2020r die zwischen Brückenstraße und Michaelkirchstraße an die Spree angrenzenden Grundstücke Brückenstraße 6 (tlw.), Hinter Rungestraße 22, 21C, 21F, Köpenicker Straße 60, 70, 73, Rungestraße 18A (tlw.) und die Flurstücke 41, 42 (tlw.), 284 (tlw.) sowie die Grundstücke Hinter Rungestraße 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

A)     Begründung:

Siehe Anlagen

Rechtsgrundlage:

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Grunderwerb, Wegerechte und Baukosten

Die möglichen Kosten zum Grunderwerb, die Kosten für die Gewährung der Wegerechte und die Übernahme der Unterhaltspflichten für die privaten Verkehrsflächen sowie die Baukosten für die Herstellung des Uferabschnitts werden aus Städtebaufördermitteln finanziert.

Instandhaltungskosten

Dem Bezirk Mitte und der Hauptverwaltung entstehen im Rahmen der Pflege und sonstigen Instandhaltung des Uferwegs einschließlich der Ufermauern laufende Folgekosten, die in den weiteren Hausplanungen zu berücksichtigen sind.

 

 

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Gem. BA-Beschluss 916 sind beim SGA als Maßnahmenträger zwei zusätzliche Stellen vorgesehen.

Berlin, den 22.09.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

Anlagen

 

-                                                                                                                Anlage 1: Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-81 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

-                                                                                                                Anlage 2: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 5.7.2019

-                                                                                                                Anlage 3: Ergebnis der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.7.2020

-                                                                                                                Anlage 4: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.7.2020

-                                                                                                                Anlage 5: Begründung des Bebauungsplans 1-81 zur Festsetzung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

-          Anlage 6: Bebauungsplan 1-81 vom 10.2.2020 (Verkleinerung auf DIN A3)

 

 
 

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