Drucksache - 2658/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2658/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Pissoir neben dem Café Leo Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2658/V) Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie der Nutzungskonflikt zwischen neuem WC und dem Café Leo gelöst werden kann. Die Beteiligten sollen dazu zeitnah ins Gespräch gehen. Es soll auch geprüft werden, ob ein provisorischer Sichtschutz installiert werden kann. Das Bezirksamt hat am 27.10.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Versorgung mit öffentlichen Toiletten im Land Berlin wird durch die Umsetzung des neuen Toilettenvertrages zwischen dem Land Berlin und der Firma Wall GmbH geregelt. Dabei ist auch insbesondere der Leopoldplatz einem großen Nutzungsdruck ausgesetzt, weshalb die Aufstellung der WC-Anlage sehr begrüßt wird, da diese eine große Versorgungslücke schließt. Das Bezirksamt ist sich der Problematik bewusst, die sich aus der Platzierung des Pissoirs der neuen WC-Anlage der Firma Wall GmbH ergibt. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt vor der Aufstellung der WC-Anlage sowohl eine Verschiebung auf einen alternativen Standort als auch die Drehung der Anlage durch die Firma Wall GmbH prüfen lassen. Eine Drehung bzw. Verschiebung der Anlage ist aufgrund der vorhandenen Anschlüsse sowie des unter der Anlage befindlichen U-Bahntunnels leider nicht möglich. Dasselbe Problem ergibt sich für das Café Leo, das nach Prüfung aufgrund seiner Anschlüsse ebenfalls nicht gedreht werden kann. Um die berechtigten Interessen bzgl. einer öffentlich zugänglichen WC-Anlage am Leopoldplatz mit den Interessen des Café Leo in Einklang zu bringen, hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden des Nutzungskonfliktes die Aufstellung eines dauerhaften, vandalismusresistenten Sichtschutzes prüfen lassen und anschließend in Auftrag gegeben. Der Aufbau wird voraussichtlich in 5 Wochen abgeschlossen sein. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die Kosten für den Sichtschutz i.H.v. ca. 6.000 Euro werden aus Mitteln der Sauberen Stadt finanziert.
nein Berlin, den 27.10.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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