Drucksache - 2558/V  

 
 
Betreff: Sport auch in den Sommerferien ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 09.06.2020
2. Beschluss vom 18.06.2020
3. VzK SB vom 10.12.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:  01.12.2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2558/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Sport auch in den Sommermonaten ermöglichen 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2558/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, die öffentlichen Sportanlagen während der gesamten Sommerferien so weit wie möglich offen zu halten und sie z.B. nur bei tatsächlich stattfindenden Reparaturarbeiten und Grundreinigungen zu schließen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 01.12.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Der Bezirk Mitte ist sich seiner Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern bewusst. Durch die SARS-CoV-2 bedingten Einschränkungen waren und sind eine Vielzahl von Aktivitäten nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Es wurde erfolgreich versucht dem durch ein breites Angebot auf den öffentlichen Sportanlagen gegenzusteuern, da insbesondere die Kinder und Jugendlichen von den Einschränkungen betroffen waren und sind.

 

Deshalb hat der Bezirk unter strikter Beachtung der Hygieneregeln so bald als möglich die Sportanlagen wieder in vollem Umfang den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Das betreuende Personal wurde über die gesamte Ferienzeit auf den Anlagen eingesetzt. Die Trainingszeiten wurden den Vereinen zur Verfügung gestellt und in großem Umfang auf die Wochenendzeiten erweitert. Dies wurde möglich, da der Wettkampfbetrieb eingestellt war und damit zusätzliche Zeiten zur Verfügung standen und sie unkompliziert beantragt werden konnten.

 

Von diesem Angebot wurde reger Gebrauch gemacht. Auch dem individuellen Sport standen die Anlagen mit zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung. Eine Vielzahl von Vereinen hat Ferienprogramme angeboten und durchgeführt. Solche Angebote wurden zahlreich angenommen.

 

Planbare Schließzeiten, z.B. durch Reinigungsarbeiten, wurden auf ein Mindestmaß reduziert bzw. verschoben.

 

Die Angebote und Sondernutzungszeiten wurden auf der Internetseite des Bezirks veröffentlicht. Damit bestand für Alle die Möglichkeit sich zu orientieren und sich ein Angebot in der Nähe auszuwählen.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Finanzierung ist in Abhängigkeit von den zu ermittelnden Kosten nach der Planungsphase zu klären.

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.12.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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