Drucksache - 2502/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 SE Facility Management Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2502/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2502/V): Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine öffentliche Verwaltung handlungsfähiger ist, wenn die Digitalisierung der Infrastruktur ausgebaut wird.
Daher sind u.a. folgende Maßnahmen voranzutreiben: 1. Ausstattung mit VPN-Zugängen 2. technische Ausstattung 3. Vereinbarung zum Datenschutz
Damit im Homeoffice auch mit klassischen Akten gearbeitet werden kann, muss Datenschutz bei Mitnahme von dienstlichen Unterlagen im Sinne des Datenschutzes wie der Haftung in Datenschutzfällen für die Mitarbeiter*innen (Verlust auf dem Arbeitsweg) abgesichert sein.
Es sollte daher eine kurze einheitliche Handlungsanleitung für alle Ämter zur Verfügung gestellt werden, die alle notwendigen Regelungen und ggf. auch Vordrucke enthält, damit eine einheitliche Regelung für das gesamte Bezirksamt angewendet werden kann. Eventuell ist auch die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und des Rechtsamtes notwendig, um hier zu einer eindeutigen Regelung zu kommen.
Das Bezirksamt hat am 03.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Zu 1) Die Anzahl der VPN-Zugänge (hier: verschlüsselte Daten-Tunnel für den Zugriff vom Internet auf das Berliner Verwaltungsnetz) wurde seitens des ITDZ bereits von 2.500 auf 12.500 erhöht und stellt keinen beschränkenden Faktor mehr dar. Dennoch musste die Anzahl der Mobil- und Telearbeitsplätze in den letzten Monaten stagnieren, da die Server für die PC-Virtualisierung des BA Mitte im ITDZ überlastet sind. Hintergrund ist, dass das BA Mitte kaum noch eigene Server betreibt, sondern seit 2013 Serverressourcen und IT-Dienste vom ITDZ bezieht. Der Austausch veralteter Hardware stellt dabei regelmäßig einen Streitpunkt dar – so auch im konkreten Fall. Es erfolgte bereits im Frühjahr 2020 eine „Eskalation“ in dieser Frage an die Staatssekretärin, Frau Smentek, hier in unserem Sinne zu entscheiden. Auf ein erstes Schreiben der Staatssekretärin erfolgte Widerspruch unsererseits. Auf eine Antwort dazu warten wir derzeit. Ein neuer Ansatz bei der Arbeitsplatzstandardisierung sieht für die Zukunft die sogenannte „One-Device-Strategie“ vor, bei der die drei Einsatzszenarien „Büroarbeitsplatz“, „Mobilarbeit“ und „HomeOffice“ mit einem Notebook als Kerntechnologie (mit Erweiterungen, z.B. Tastatur, Monitor) zur Anwendung kommt. Die Verfolgung dieser Strategie (im Rahmen regulärer Ersatzbeschaffungen) kann jedoch erst beginnen, wenn ausreichende Serverkapazitäten vom ITDZ bereitgestellt werden. Zu 2) Dies ist die geplante Vorgehensweise. Siehe Nr. 1.) Zu 3) Das Bezirksamt Mitte ist eine der Pilotbehörden für die E-Akte im Land Berlin und bereitet derzeit die organisatorischen Rahmenbedingungen vor. Voraussetzung für die Einführung ist die zentral gesteuerte rechtssichere Auswahl einer entsprechenden Software durch ITDZ/Sen InnDS. Inwiefern die elektronische Akte künftig für das HomeOffice genutzt werden kann, hängt auch davon ab, auf welche Fachverfahren über den VPN-Zugang zugegriffen werden darf und wieweit ein Zugriff auf Bestandsakten erfolgen kann. Grundsätzlich bestehen im Land Berlin bereits organisatorische und technische Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Arbeitens im HomeOffice. Hinsichtlich einer evtl. Mitnahme von Papierakten in das HomeOffice gelten die aus Sicherheitsgründen beschränkenden Regelungen der GGO I sowie der Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin. Hinsichtlich eines evtl. Verlustes mitgeführter Unterlagen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsgrundsätze. Ein evtl. Verlust stellt im Übrigen immer eine an die Aufsichtsbehörde zu meldende „Datenpanne“ dar. Im Bereich des Bezirksamtes Mitte gelten einheitlich und verbindlich die genannte Rahmen-Dienstvereinbarung zur Telearbeit sowie die Dienstanweisung für die Nutzung von A) Rechtsgrundlage §13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Im Rahmen regelmäßiger Ersatzbeschaffungen und Anpassungen fallen Kosten an, die sich jedoch nicht in Bezug auf die konkreten Anregungen ermitteln lassen.
Im Rahmen des stetig steigenden Supports für Anwender und Anwenderinnen werden noch nicht genauer zu beziffernde Ausweitungen bei der Technik- und Anwendungsbetreuung notwendig werden. Berlin, den 03.11.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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