Auszug - Bebauungsplan 1-54 (östliche Brunnenstraße, südlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-54  

 
 
64. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
2200/III Bebauungsplan 1-54 (östliche Brunnenstraße, südlich Rheinsberger Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-54
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Jaath legt dar, dass eine Stellungnahme vom Bürgerverein Mitte aus dem Jahr 2009 vorliegt

Herr Jaath legt dar, dass eine Stellungnahme vom Bürgerverein Mitte aus dem Jahr 2009 vorliegt. In dieser wird auf die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sowie auf den Flächennutzungsplan (FNP) Bezug genommen, woraus sich das Mischgebiet nicht wirklich entwickeln lässt. Es liegt auch nach wie vor keine Zweckentfremdungsverordnung vor, welche durchaus wünschenswert wäre, da auch in diesem Gebiet eine Problematik mit Ferienwohnungen besteht. Herr Jaath weist darauf hin, dass die Wohnnutzung –gerade in der Rosenthaler Vorstadt- immer wertvoller wird. Insofern ist die Fraktion Bü90/Grünen der Auffassung, dass die Ausweisung eines Mischgebiet an dieser Stelle (Brunnenstraße) nicht zielführend ist. Vielmehr sollte ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden, um den Wohncharakter in der Rosenthaler Vorstadt zu stärken.

 

Herr Gothe führt dazu aus, dass die Wohnnutzung in der Rosenthaler Vorstadt erhalten werden soll. Dies gelingt in den Bereichen, in denen ein allgemeines Wohngebiet vorliegt und ist das beste Mittel, um einen schleichenden Umwandlungsprozess zu unterbinden. Jedoch sind Gebiete mit einem Mischgebietscharakter planungsrechtlich schwer als WA-Gebiet ausweisbar, da die eigentliche Nutzung nicht erfüllt wird. Im Bereich des B-Plans besteht faktisch ein Mischgebiet.

 

Herr Wesselhöfft führt dazu aus, dass die gewerblichen Nutzungen stets zur Rosenthaler Vorstadt gehörten und das BA die Auffassung vertritt, diese Nutzungen nicht zu gefährden. Er erklärt, dass das Mischgebiet im B-Planentwurf einen hohen Anteil an gewerblichen Nutzungen enthält, welche auch durchaus erhaltenswert sind. Auch aus städtebaulicher Sicht sollte genau überlegt werden, ob es überhaupt sinnvoll sein kann, in diesem Bereich lediglich allgemeines Wohngebiet zu realisieren. Er führt aus, dass diese Frage untersucht und diskutiert wurde, dabei hat man festgestellt, dass es eben nicht sinnvoll erscheint, nur allgemeines Wohngebiet festzulegen.

 

Die Vorlage wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen