Auszug - Sind Menschen mit Behinderung im Rathaus Tiergarten im Brandfall geschützt?  

 
 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 7.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.01.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:59 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Videokonferenz
0124/VI Sind Menschen mit Behinderung im Rathaus Tiergarten im Brandfall geschützt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Lötzer 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Umbaumaßnahmen sind am Rathaus Tiergarten seit der Besichtigung des Gebäudes durch Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung und der damaligen Behindertenbeauftragten des Bezirks in der letzten Legislaturperiode ergriffen worden, um
    1. auch Menschen mit Behinderung einen angemessenen Zugang zu diesem Rathaus und in seine sämtlichen Stockwerke zu ermöglichen,
    2. diesen Menschen im Brandfall auch das Verlassen des Gebäudes über sichere Fluchtwege zu ermöglichen?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Lötzer, sehr geehrte Damen und Herren. Ich kann Ihnen dazu berichten, dass für den Standort Mathilde-Jacob-Platz 1, Vorschläge für einen barrierefreien Zugang vom Behindertenbeirat Mitte im September 2020 druch die Serviceeinheit Facility Management geprüft und mit dem Denkmalamt besprochen wurden. Das Ergebnis dieser Abstimmung beinhaltet die Errichtung einer baulichen Rampe sowie die Ausstattung einer der drei Eingänge zur barrierefreien Nutzung mit automatischen Tüffnern. In 2021 wurde die barrierefreie Erreichbarkeit des Pförtners durch die Realisierung einer temporären mobilen Rampe sowie die Automatisierung der Bestandstüren zum Eingangsbereich bereits umgesetzt. Aktuell wird nun die Machbarkeit einer baulichen Rampe im Inneren des Gebäudes geprüft beziehungsweise der Einau eines Treppenliftes als eventuelle Notlösung bis zur Umsetzung einer baulichen Lösung. Die Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Behindertenbeirat laufen hierzu, sind aber auch noch nicht abgeschlossen.

BzStaR Herr Gothe antwortet zu 1a: Der angemessene Zugang für Rollstuhlfahrer zum Pförtner erfolgt über die Rampe am Haupteingang des Dienstgebäudes und der Zugang zu den einzelnen Etagen ist für den Personenkreis über den Behindertenaufzug möglich.

BzStaR Herr Gothe antwortet zu 1b: Menschen mit Behinderungen werden im Brandfall durch die Mitarbeitenden des Bezirksamtes beim Verlassen des Gebäudes über die Fluchttreppenhäuser begleitet. Für gehbehinderte Menschen sind Evakuierungsstühle im zweiten und dritten Obergeschoss vorhanden, welche eine ideale Lösung bieten, um Personen in sitzender Position sicher über die Treppen treppab zu evakuieren. In 2021 ist zudem eine Evakuierungsmatratze in der Praxis getestet und dann beschaftt worden. Diese befindet sich im fünften Obergeschoss und kann im Notfall einer Evakuierung eingesetzt werden, um die Treppen zu überwinden.

  1. Welche weiteren Vorhaben sind in diesem Rathaus geplant, um die Barrierefreiheit dieses Gebäudes für alle Menschen, die in unserem Bezirk leben, sicher zu stellen, also auch für Personen mit Seh- oder Hör-Beeinträchtigungen?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Für das Rathaus ist im Rahmen des noch zu erstellenden Masterplans zur Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit geplant. Nach Freigabe der vorläufigen Haushaltsführung ist die Beauftragung eines Sachverständigen zur Erstellung eines barrierefreihen Konzeptes in enger Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung geplant. Das Konzept wird in Anlehnung an die Senatsvorgabe „Berlin Design for all“r öffentlich zugängliche Gebäude erstellt. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude handelt, sind zu den baulichen Maßnahmen insbesondere die Orientierungs- und die Informationssysteme von Bedeutung. Das Konzept soll inhaltlich darstellen, welche Leistungen kurzfristig möglich sind, um schrittweise vorhandene Barrieren abzubauen beziehungsweise temporäre Lösungen zu benennen. Die Einhaltung der Schutzziele gemäß DIN 18040 für Menschen mit Behinderungen sind mit dem Denkmalamt für das Rathaus eng abzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Lötzer (DIE LINKE): Vielen Dank für die Beantwortung Herr Gothe. Ich habe zwei Nachfragen zu dem Thema der Frage 1a, nämlich angemessener Zugang. Sie sagen, dass jetzt im Augenblick zum Pförtner bereits jetzt ein behindertengerechter Zugang möglich ist, des Weiteren noch in Diskussion und im Austausch ist. Wann rechnen Sie damit, dass behinderte Menschen künftig den Haupteingang auch tatsächlich komplett benutzen können? Wie ist das die Zeitachse? Und gibt es möglicherweise schon Stellungnahmen, zum Beispiel aus dem Bereich Denkmalschutzbehörde oder dergleichen zu dem Thema den Haupteingang insgesamt für behinderte Menschen durch eine Rampe zugänglich zu machen?

BzStaR Herr Gothe: Sehr geehrter Herr Lötzer. Im Vorkonzept sind zwei Varianten dafür geprüft worden. Die eine Variante besteht darin, dass in dieser Eingangssituation des Haupteinganges ein Treppenlift auf der linken Seite angeordnet wird. Das ist baulich gar nicht so schwierig, ist aber tatsächlich für den Denkmalschtuz eine schwierige Entscheidung. Deshalb planen wir im Moment auch noch an der Rampe, die bedeuten würde, wenn man links hereinkommt, dass man zwei Zimmer im Erdgeschoss eben zu einer innenliegenden Rampe umbauen müsste. Das hieße, dass eben zwei Büroräume entfallen. Diese Rampe ist auch nicht sehr preisgünstig. Das sind die beiden Varianten, die jetzt nochmal gegeneinander abgewogen werden. Sollten wir uns endgültig dazu entscheiden, diese Rampenlösung zu verfolgen, dann ist allerdings auch zu beachten, dass wir im Moment wegen der akuten Platznot und der anstehenden Fenstersanierungen im Rathaus alle Räume für Umsetzmöglichkeiten unserer Mitarbeitenden brauchen. Das heißt, dass die Realisierung einer solchen Rampe erst nach der Fenstersanierung passieren könnte. Das ist zeitlich noch recht weit weg. Deshalb überlegen wir, ob wir diese Treppenliftvariante nicht vorziehen, erstmal als provisorische Maßnahme, um den langen Zeitraum bis zur Bestellung dieser Rampenlösung zu überbrücken. Danke.

Herr Lötzer (DIE LINKE): Vielen Dank Herr Gothe. Das kann ich nachvollziehen und Ihre Meinung teile ich auch. Habe ich Sie richtig verstanden, der Denkmalschutz präferiert auch im Haupteingang auf Dauer eine Rampe bis oben hin? Also die fünf Stufen hoch.

BzStaR Herr Gothe: Ja, so ist es. Das ist die Vorzugsvariante des Denkmalschutzes. Trotzdem ist dann noch die Frage, was das kostet. In Abwägung muss der Denkmalschutzvielleicht doch die Treppenliftanlage akzeptieren, weil sie deutlich günstiger ist, als diese aufwändige Lösung mit der Rampe. Eins von beiden muss es sein und die Abwägung ist noch nicht zu Ende.

Herr Dr. Drebes: Vielen Dank für die Antwort. Das Rathaus Tiergarten ist recht groß, deswegen frage ich, wie viele Evekuierungsstühle haben Sie? Und wie viele davon sind für konkrete Mitarbeiter*innen reserviert? Vielen Dank.

BzStaR Herr Gothe: Sehr geehrter Herr Drebes, ich hatte, glaube ich, die Zahlen hier schon genannt. Eine Sekunde, ich schaue nochmal nach. Hier in der Antwort steht, dass für gehbehinderte Menschen Evekuierungsstühle im zweiten und dritten Obergeschoss vorhanden sind. Da steht aber nicht wie viele. Ich glaube, es macht allerdings keinen Unterschied, ob es sich um Mitarbeitende handelt, die evakuiert werden müssen oder um Besucher des Rathauses. Ich kann gerne nochmal nachfragen, wie viele Stühle es insgesamt sind. Ansonsten hatte ich ausgeführt, dass wir jetzt auch über eine Evakuierungsmatratze verfügen, die sich in einem Praxisversuch offensichtlich so bewährt hat, dass wir sie auch angeschafft haben. Die ist im fünften Obergeschoss deponiert und ich vermute, auch dort macht man keinen Unterschied, ob jetzt eine beschäftigte Person bei uns evakuiert wird oder ob eine besuchende Person evakuiert werden muss. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Nachtrag von Herrn BzStaR Gothe: Es gibt je 1 Evakuierungsstuhl im 2. OG und im 3. OG sowie 1 Matte im 5. OG. Die Stühle sind nicht für Mitarbeitende reserviert.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen