Auszug - Brandschutz in Bestandsbauten am Beispiel der Habersaathstr. 40-48
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- Was hat der Eigentümer des Gebäudekomplexes Habersaathstr. 40-48 unternommen, um entsprechend §14 BauO Berlin mögliche Mängel zu beheben und die gem. §48, Abs.4 BauO Berlin gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren, damit die noch dort lebenden Mieter*innen sicher leben können?
- In welcher Form hat die bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht überprüft, ob der Eigentümer den oben erwähnten, gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist, und wie wurde oder wird das Bezirksamt es ahnden, wenn die Vorgaben nicht angemessen erfüllt werden?
- Hat die Bauaufsicht ein eigenes Brandschutzgutachten für die Habersaathstr. 40-48 erstellt oder erstellen lassen und wie wird es mit den damit verbundenen Erkenntnissen weiter umgehen?
- Ist die bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht grundsätzlich in der Lage, bei Anzeigen hinsichtlich Zweckentfremdung wegen Leerstands, die gebotene Instandhaltung hinsichtlich Brandschutz nachweisen zu lassen?
- Der Abriss von baulichen Anlagen vernichtet bislang sehr viel graue Energie, deshalb haben für die Koalition der Umbau und die Erweiterung Priorität gegenüber Abriss und Neubau. Wie steht das Bezirksamt zu der im neuen Koalitionsvertrag verankerten Thematik „Graue Energie“ bzw. CO2-Einsparung im Gebäudebestand und wie wird diese Thematik in der weiteren Verhandlung um die Habersaathstr. 40-48 seitens des Bezirksamtes berücksichtigt?
Beantwortung siehe oben.
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